SB+SB+Ortschaftsrat Waldmössingen
: Bis zu welcher Uhrzeit Lärm auf Spielplätzen zu dulden ist

Die Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt bringt Klarheit, bis wann Kinderlärm auf Spielplätzen und Haus- und Gartenarbeit zu dulden ist.
Von
Lothar Herzog
Oberndorf
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Auf dem Abenteuerspielplatz im Weiherwasengelände ist die Nutzungsdauer für Kinder bis 14 Jahre und deren Begleitpersonen bis 21 Uhr erlaubt. Sie weicht damit von der Polizeiverordnung (bis 22 Uhr) ab.

Herzog