Lebensgefahr am Schramberger Tösberg: Betreten des Brandgebiets bleibt verboten

Abgebrannte Bäume und gelockerte Felsen machen das Gelände in Schramberg weiterhin gefährlich.
Landratsamt Rottweil- Brandgebiet am Tösberg in Schramberg bleibt gesperrt – Betreten ist verboten.
- Bäume sind instabil, Felsen locker. Es besteht akute Gefahr durch Umstürze.
- Forst- und Wanderwege im Bereich dürfen nicht genutzt werden, teilt das Landratsamt mit.
- Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Verstöße kosten bis 2500 Euro, in schweren Fällen 10.000.
- Revierleiter warnt vor Neugier: Gelände wird erst geprüft und gesichert.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die vom Waldbrand im Gewann Tösberg auf der Gemarkung Schramberg betroffene Waldfläche bleibt gesperrt. Die Forst- und Wanderwege, die durch das Brandgebiet führen, dürfen nicht genutzt werden. Die untere Forstbehörde des Landratsamtes hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Auch wenn das Feuer gelöscht ist, ist die Gefahr vor Ort noch nicht gebannt: Auf der vom Brand betroffenen Fläche stehen zahlreiche abgebrannte und dadurch instabile Bäume. Sie können ohne Vorwarnung umstürzen. Auch Gesteinsblöcke und Felsen können durch die Auswirkungen des Feuers lose geworden sein und sich bewegen oder herabstürzen.
„Wir wissen, dass viele Menschen jetzt neugierig sind und sich selbst ein Bild von der Brandfläche machen möchten. Genau das ist aber zu gefährlich. Die Fläche muss zunächst gründlich überprüft und gesichert werden“, so Revierleiter Christoph Eberle. „Deshalb gilt mit der Allgemeinverfügung eine klare Anordnung: Halten Sie sich an die Absperrungen und betreten Sie das Brandgebiet nicht.“
Bußgeld bis zu 10.000 Euro
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres, die Absperrungen sind unbedingt zu beachten, teilt das Landratsamt mit. Das Betreten der gesperrten Waldfläche und die Nutzung der Wege im Brandgebiet sind nicht erlaubt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Sperrung verstößt, begeht übrigens eine Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro verhängt werden, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Der genaue Wortlaut findet sich auf der Webseite des Landratsamtes, www.landkreis-rottweil.de/betretungsverbot. Sie kann außerdem beim Landratsamt Rottweil, Marienstraße 2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.