SB+SB+Grundsteuer in Schramberg
: Bescheide lösen teilweise Unmut aus

Was in der Theorie hinsichtlich des Bodenrichtwerts als Grundlage für die Grundsteuer stimmig klingen mag, kann in der Praxis zu bizarren Ergebnissen führen: Ein nicht nutz- und begehbares Flurstück in Steillage bekommt denselben Wert wie der daneben liegende bebaute Bereich.
Von
Johannes Fritsche
Oberndorf
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Ein kaum begehbarer und noch weniger bebaubarer Steilhang neben dem früheren Personalwohnheim des Kreiskrankenhauses. Da könne ein Bodenrichtwert von 135 Euro für diese Fläche nicht passen, ist sich Eigentümer Hans-Jochem Steim sicher.

Fritsche