Gepanzerte Fahrzeuge in Schramberg: Militärkonvoi auf B 462 gesichtet – so verhalten sich Autofahrer richtig

2023 war auf der B 462 zwischen Schramberg und Rottweil ein Konvoi mit Radpanzern des Typs GTK Boxer unterwegs. Ob der gleiche Fahrzeugtyp auch in der Kolonne, die am vergangenen Freitag in Schramberg gesichtet wurde, vertreten war, ist unklar. (Archivfoto)
OttoEin Konvoi mit offenbar gepanzerten Militärfahrzeugen war am Freitagmorgen auf der B 462 in Schramberg unterwegs. Das berichtet zumindest eine Augenzeugin unserer Redaktion.
Unklar ist, um was für einen Fahrzeugtyp es sich handelte und wohin der Konvoi unterwegs war – denn die Bundeswehr gibt derartige Informationen aufgrund der Sicherheitslage nicht mehr an die Öffentlichkeit heraus. Das teilt ein Sprecher des Landeskommandos Baden-Württemberg auf Anfrage mit.
Er betont aber: „Alle Flug- und Fahrzeugbewegungen oder allgemeine Aktivitäten der Bundeswehr haben die Sicherheit unseres Landes zum Zweck.“ Es bestehe keinerlei Grund zur Verunsicherung.
Die Bundeswehr informiert in einem Flyer darüber, wie sich Autofahrer bei Militärkonvois richtig verhalten.
Woran erkennt man einen Konvoi?
Die Bundeswehr: „Alle Fahrzeuge – bis auf das letzte – haben auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug, mit grüner Flagge, kann zusätzlich mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein.“
Welche Rechte hat so ein Verband?
Ein Konvoi gelte als Fahrzeug. Somit dürfe ein geschlossener Verband bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug noch bei Grün durchgefahren ist. „Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen, an Kreuzungen und beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne muss stets zusammenbleiben.“ Das bedeute auch, dass ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reindrängeln“ nicht gestattet sei.
Wie lang darf eine Kolonne sein?
Das ist laut Bundeswehr in der Straßenverkehrsordnung nicht genau festgelegt. Allerdings sei vorgeschrieben, dass „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei zu lassen“ sind. „Beispielsweise bilden Rettungs- und Hilfsdienste bei mehr als 15 Fahrzeugen eine weitere eigenständige Kolonne.“
Darf man eine Kolonne überholen?`
Die Bundeswehr: „Ja, allerdings sollte eine Kolonne grundsätzlich nur ‚in einem Rutsch‘ überholt werden. Denkbar ist das allerdings fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.“
Was gilt an Ein- und Ausfahrten von Autobahnen?
Auch an dieser Stelle dürfe die Kolonne nicht unterbrochen werden. „Bei einem Mindestabstand von 100 Metern zwischen den einzelnen Fahrzeugen kann zügig auf die Autobahn aufgefahren und die Kolonne bei nächster Gelegenheit wieder verlassen werden.“