Fahndung in Schramberg
: Polizei nimmt 16-jährigen Tankstellen-Einbrecher fest

Nach einem Einbruch in eine Schramberger Tankstelle muss sich ein 16-Jähriger wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten.
Von
pz/tip
Schramberg
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Illustration - Polizei: ILLUSTRATION - 30.11.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Polizeifahrzeug fährt mit Blaulicht an einem Gebäude vorbei. (zu dpa: «Polizei schnappt Raser nach einem Jahr») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Fahndung der Polizei war erfolgreich. (Symbolfoto).

Marijan Murat/dpa
  • Polizei nahm in Schramberg einen 16-Jährigen nach Fahndung vorläufig fest.
  • Er soll gegen 23 Uhr versucht haben, in die „bft“-Tankstelle am Hammergraben einzubrechen.
  • Ein Mitarbeiter bemerkte ihn bei Reinigungsarbeiten – der Verdächtige flüchtete zu Fuß.
  • Atemalkoholtest ergab etwa 1,6 Promille. Sachschaden liegt bei rund 1.000 Euro.
  • Ermittlungen laufen wegen Verdachts eines besonders schweren Falls des Diebstahls.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Freitagabend hat die Polizei in Schramberg einen mutmaßlichen Tankstellen-Einbrecher im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen vorläufig festgenommen.

Der 16-Jährige steht im Verdacht, zuvor versucht zu haben, gegen 23 Uhr in die „bft“-Tankstelle am Hammergraben in Schramberg einzubrechen. Er soll hierbei mit einem Metallgegenstand auf die Eingangstür eingewirkt haben. Nachdem ein Mitarbeiter der Tankstelle, der mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, auf den Einbrecher aufmerksam wurde, flüchtete dieser zu Fuß in Richtung Stadtmitte.

Polizeibeamte konnten den 16-Jährigen im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen vorläufig festnehmen.

Bei Verhaftung betrunken

Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Jugendlichen einen Wert von etwa 1,6 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er an seinen Vater übergeben.

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Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 1.000 Euro.

Das Polizeirevier Schramberg hat die Ermittlungen zur Tat aufgenommen. Der Jugendliche muss sich nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten.