Windkraft in Zell: Landratsamt hat Windpark Zeller Blauen genehmigt

Simulation: Blick auf den Windpark von der Hohen Möhr.
EWS SchönauDer Windpark Zeller Blauen GmbH & Co. KG aus Schönau hat das Landratsamt Lörrach nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb von sieben Windenergieanlagen erteilt. Die Standorte liegen auf den Gemarkungen Bürchau, Pfaffenberg und Elbenschwand. Alle Anlagen haben eine Gesamthöhe von 261 Metern, eine Nabenhöhe von 175 Metern und einen Rotordurchmesser von 172 Metern, schreibt das Landratsamt Lörrach in seiner Mitteilung. Es handelt sich um Anlagen des Typs Vestas V-172 mit jeweils 7,2 Megawatt Nennleistung. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht für die Vorhabenträgerin ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, heißt es weiter.
Bereits im Frühjahr 2025 hatte das Landratsamt festgestellt, dass der Antrag grundsätzlich zulässig ist. In der Zwischenzeit wurden weitere fachliche und rechtliche Prüfungen unternommen, um die Genehmigungsfähigkeit jeder einzelnen Anlage des Windparks abschließend zu bestätigen und die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb zu definieren.
Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren wurden sämtliche Auswirkungen auf die
sogenannten Schutzgüter (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur sowie sonstige Sachgüter) berücksichtigt. Die Genehmigung enthält daher konkrete Bestimmungen, die unzumutbare Beeinträchtigungen ausschließen. Die behördlichen Vorgaben betreffen den Lärmschutz, Schattenwurf, Grund- und Trinkwasserschutz sowie Abstandsgebote. Zudem verpflichtet sie die Vorhabenträgerin zu Kompensationszahlungen, unter anderem an den Naturschutzfonds Baden-Württemberg.
Zuwegung zum Windpark wird separat festgelegt
Die behördlichen Voraussetzungen regelten nicht nur den Betrieb der Anlagen, sondern sicherten auch den späteren vollständigen Rückbau. Dazu müsse die Vorhabenträgerin eine finanzielle Sicherheit hinterlegen. Die Zuwegung zum Windpark werde in einem separaten Verfahren festgelegt. Mit Erhalt des Bescheids kann die Windpark Zeller Blauen GmbH & Co.KG nun innerhalb von drei Jahren mit den Bauarbeiten beginnen, teilt das Landratsamt mit. Die zuständigen Behörden begleiteten die Umsetzung eng, um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten.
Öffentliche Bekanntmachung und Einsichtnahme
Auf Antrag der Vorhabenträgerin werden die Verfügung und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheids unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Vom 9. bis einschließlich 23. September 2025 liegt der vollständige Bescheid zudem online zur Einsicht unter www.loerrach-landkreis.de/genehmigung-zeller-blauen aus.
Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt, die keine Einwendungen erhoben haben. Darüber hinaus kann die Bekanntmachung im Landratsamt Lörrach, Palmstraße 3, an der Infothek während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Auf Wunsch ist eine Ausdruckfassung gegen Kostenerstattung oder eine postalische Übersendung möglich.