„Wie die Axt im Wald“
: Haftstrafe nach Gewaltexzess an Zeller Fasnacht

Im Rausch hat ein 28-Jähriger bei der Zeller Fasnacht unter anderem eine junge Frau und ihren Vater verprügelt. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss er nun ins Gefängnis.
Von
Anja Bertsch
Zell Im Wiesental
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Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Schönau statt.

Anja Bertsch

Ins Schönauer Amtsgericht war der Mann direkt aus der Untersuchungshaft gebracht worden; auf der Anklagebank saß er dann mit Hand- und Fußfesseln fixiert und bewacht von zwei Polizeibeamten.

An den Vorgängen jenes Abends gab es im Gerichtssaal kaum Zweifel: Gleich zu Beginn legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und bestätigte die Vorwürfe, die der Staatsanwalt in seiner Anklage vorgetragen hatte. Demnach hatte der 28-Jährige im März im Alkohol- und Drogenrausch auf einer Fasnachtsveranstaltung in Zell drei Männer und eine Frau verletzt – mit Faustschlägen, mit Tritten, mit Pfefferspray.

Faust in den Bauch, Tritte Richtung Kopf

Begonnen hatte der Gewaltexzess mit einem Faustschlag ins Gesicht eines Mannes. Kurz darauf versetzte der Angeklagte einer jungen Frau einen Faustschlag in den Bauch, durch den diese zu Boden ging. Der Mann indes ließ nicht von ihr ab, sondern trat wiederholt mit dem Fuß in Richtung ihres Kopfes.

Als ihr Vater zu Hilfe kommen wollte, bekam auch dieser Faustschläge ab, ins Gesicht und in die Rippen. Schließlich zückte der 28-Jährige Pfefferspray und traf damit sein erstes Opfer und einen vierten Geschädigten. Nach seiner Festnahme beleidigte und bedrohte er die Polizeibeamten aufs Übelste. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille; zudem wurde Cannabis-Konsum nachgewiesen.

13 Zeugen geladen, drei sagen aus

Das Geständnis kürzte das Verfahren deutlich ab: Amtsrichterin Götz kam zum Schluss, dass es die Mehrzahl der 13 eingeplanten Zeugenaussagen unter diesen Umständen nicht braucht und beließ es bei der Einvernehmung dreier Zeugen, darunter die Geschädigte und ihr Vater.

Jahrzehntelange Alkohol- und Drogensucht

Wichtiger Aspekt beim Blick auf die Geschehnisse jenes Abends wie auf das Leben des Angeklagten insgesamt war die massive Suchtproblematik, die in den Schilderungen des Angeklagten selbst wie auch beim Blick auf seine frühere Straf- und Gewalttaten und Verurteilungen offenbar wurde.

In seinem Plädoyer ging der Rechtsanwalt denn auch nicht vertieft auf die Vorgänge jenes Abends ein, nachdem Geständnis, Zeugenaussagen und Beweisführung des Staatsanwalts hier kaum Unklarheiten gelassen hatten. Viel mehr nutzte er es, um den mahnenden Zeigefinger in Richtung Gesellschaft zu erheben: Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt sei vielfach nachgewiesen – dennoch leiste sich die Gesellschaft den „Luxus einer ständigen Verfügbarkeit von Alkohol.“

Kindheit von Gewalt, Missbrauch und Sucht geprägt

Im Blick hatte der Anwalt dabei zum einen die alkoholgeschwängerte Atmosphäre an besagtem Fasnachtsabend, vor allem aber die persönliche Geschichte des Angeklagten, die von frühester Kindheit an „in schrecklichster Weise von Gewalt, Missbrauch und Sucht geprägt“ gewesen sei. Die eigene Gewalt- und Drogenproblematik sei diesem damit quasi in die Wiege gelegt gewesen.

Das anerkannte auch Amtsrichterin Götz. Angesichts des Alters („kein Jugendlicher mehr“), der vielen einschlägigen Vorstrafen und der Geschehnisse an jenem Abend gebe es dennoch keinerlei Alternative zu einer Haftstrafe, zeigte sie sich überzeugt.

„Gewütet wie die Axt im Walde“

„Sie haben gewütet wie die Axt im Walde“, sprach die Richterin den Angeklagten direkt an. Angesichts der Massivität des Vorgehens sei es reines Glück, dass die Opfer des Gewaltausbruchs nicht noch erheblich schwerer verletzt wurden, sagte Götz. Tatsächlich gehe es darum, den Mann durch eine Haftstrafe „eine Weile aus dem Verkehr zu ziehen“, machte die Richterin deutlich. „Sie sind eine tickende Zeitbombe. Man kann nie wissen, wann sie vollkommen ohne Grund ausrasten.“

Ins Bild passte da ein weiterer Vorfall, der in dem Prozess mit abgehandelt wurde: Der Angeklagte hatte eine Ex-Freundin in deren Zuhause in Todtnau aufgesucht und sie mit einem Messer verletzt.

„Das ist ihre letzte Chance“

Einzig aus dem Strafvollzug heraus sehe sie eine Chance, dass der Angeklagte seine Süchte und sein Leben in den Griff bekommen kann, machte Götz deutlich: „Das ist ihre vielleicht letzte Chance“. Urteil: Ein Jahr und acht Monate Haft, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in mehreren Fällen.