Tierschutz in Schopfheim
: Wegen schwerwiegender Verstöße – Landratsamt löst Rinderbestand auf

Das Landratsamt Lörrach hat am Dienstag einen Rinderbestand in Schopfheim-Enkenstein aufgelöst. Insgesamt wurden 55 Rinder von drei Weideflächen eingefangen, verladen und an einen Quarantänestandort in einem angrenzenden Landkreis gebracht.
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red/pm
Schopfheim
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Deutlich abgemagerte Rinder aus dem behördlich aufgelösten Tierbestand. Bei der Bestandsauflösung durch das Veterinäramt wiesen die Mehrzahl der Tiere einen mangelhaften Ernährungs- und Gesundheitszustand auf.

Deutlich abgemagerte Rinder aus dem behördlich aufgelösten Tierbestand. Bei der Bestandsauflösung durch das Veterinäramt wiesen die Mehrzahl der Tiere einen mangelhaften Ernährungs- und Gesundheitszustand auf.

Landkreis Lörrach
  • Landratsamt Lörrach löste in Schopfheim-Enkenstein einen Rinderbestand auf.
  • 55 Rinder wurden eingefangen und in einen Quarantänestandort gebracht.
  • Viele Tiere waren abgemagert; eine kranke Kuh wurde vor Ort eingeschläfert.
  • Grundlage war ein Halte- und Betreuungsverbot nach Paragraf 16a Tierschutzgesetz.
  • Zahlreiche Kräfte waren beteiligt – Polizei sicherte den Einsatz ohne Störungen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Maßnahme begann in den frühen Morgenstunden, dauerte rund vier Stunden und verlief planmäßig, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Lörrach.

Grundlage ist ein behördlich verfügtes Rinderhalte- und ‑betreuungsverbot gegen einen Tierhalter, nachdem über viele Jahre hinweg schwerwiegende tierschutz- und tiergesundheitsrechtliche Verstöße festgestellt wurden.

Zustand der Tiere und beteiligte Kräfte

Der allgemeine Ernährungszustand der Rinder war mäßig bis schlecht. Bei der tierärztlichen Erstuntersuchung vor Ort wurde ein krankes Tier festgestellt, welches nicht mehr transportfähig war. Die Kuh musste vor Ort durch einen Tierarzt eingeschläfert werden. Die Rinder werden nun weitergehend tierärztlich untersucht und versorgt. Über den weiteren Verbleib der Tiere wird einzelfallbezogen und in Abhängigkeit von ihrem Gesundheitszustand entschieden. Dabei kommen grundsätzlich eine Weitervermittlung an geeignete Betriebe ebenso in Betracht wie eine Schlachtung.

Tiere, die aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands weder vermittelbar sind noch geschlachtet werden dürfen, müssen getötet werden. Neben zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramts sowie 36 unterstützenden Kräften aus anderen Bereichen des Landratsamts waren der Veterinärzug Freiburg mit sechs Fachkräften, eine Kollegin des Veterinäramts Breisgau-Hochschwarzwald, fünf fachkundige externe Personen sowie elf Einsatzkräfte der Polizei an der Aktion beteiligt.

Die Polizeibeamten sicherten den reibungslosen Ablauf des Einsatzes und sorgten dafür, dass es zu keinen Störungen kam.

Hintergrund

Grundlage der Bestandsauflösung ist ein vom Landratsamt verfügtes Rinderhalte- und Betreuungsverbot gemäß Paragraf 16a Tierschutzgesetz. Tierschutzrechtliche Verstöße bei dem betroffenen Tierhalter sind seit mehreren Jahren dokumentiert. Im Laufe der Jahre wurden diverse Verstöße durch den Tierhalter auch zeitweilig behoben, sodass sich die Situation phasenweise verbesserte.

Das Veterinäramt hat über den gesamten Zeitraum unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sämtliche zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mittel eingesetzt – von Beratungsgesprächen und Belehrungen über Anhörungen und tierschutzrechtliche Anordnungen bis hin zu Zwangsgeldfestsetzungen und Ersatzvornahmen.

In den vergangenen Monaten verschlechterte sich die Situation jedoch derart, dass eine Bestandsauflösung als letztes Mittel unumgänglich wurde. Die Behörde war rechtlich verpflichtet, zu handeln, da keine Aussicht auf eine nachhaltige Verbesserung der Tierhaltung mehr bestand. Hinzu kam, dass die Rinder regelmäßig von den Weideflächen ausgebrochen waren, was zum Teil auch Polizeieinsätze nach sich zog.