Schutz vor Motorradlärm
: Tempolimit in der Ortsdurchfahrt Gersbach

Im Schopfheimer Ortsteil Gersbach gelten seit Mitte Juli neue Verkehrsregeln.
Von
red/pm
Schopfheim-Gersbach
Jetzt in der App anhören
Um das laute Beschleunigen an den Ortsausgängen von Gersbach zu vermeiden, gilt dort ab sofort Tempo 70 als auch ein Überholverbot. Beides wird 300 Meter nach der Bebauung aufgehoben.

Um das laute Beschleunigen an den Ortsausgängen von Gersbach zu vermeiden, gilt dort ab sofort Tempo 70 als auch ein Überholverbot. Beides wird 300 Meter nach der Bebauung aufgehoben.

Benjamin Ehmann/Landkreis Lörrach
  • Gersbach führt neue Regeln ein: Schutz vor Motorradlärm in der Ortsdurchfahrt.
  • Seit dem 16. Juli gilt an Wochenenden Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt.
  • An Ortsausgängen gilt Tempo 70 und Überholverbot – Aufhebung nach 300 Metern.
  • Die Maßnahmen greifen vom 1. April bis zum ersten Sonntag im Oktober beziehungsweise bis zum 3. Oktober.
  • Ziel ist, laute Beschleunigungs- und Überholvorgänge aus dem Ort zu verlagern.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die kurvenreichen Straßen in idyllischer Landschaft im Landkreis Lörrach sind sowohl bei Motorradfahrenden als auch bei Fans leistungsstarker Sportwagen besonders beliebt. Was für die einen Fahrspaß bedeutet, stellt für die Anwohner entlang der Strecken jedoch eine erhebliche Lärmbelastung dar. Zum Schutz der Anwohner der K 6352 (Wehratalstraße) in Schopfheim-Gersbach, einer besonders gefragten Motorradstrecke, hat das Landratsamt Lörrach nun neue verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet.

 Auch im Ortsinneren sind neue Schilder installiert. Auf der Ortsdurchfahrt gilt nun samstags, sonntags und an Feiertagen die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

Auch im Ortsinneren sind neue Schilder installiert. Auf der Ortsdurchfahrt gilt nun samstags, sonntags und an Feiertagen die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

Benjamin Ehmann/Landkreis Lörrach

Seit dem 16. Juli gelten dort an Wochenenden und Feiertagen während der Motorradsaison Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Die Beschilderung wurde bereits umgesetzt. Künftig gilt für alle Fahrzeuge an Wochenenden und Feiertagen während der Motorradsaison Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt sowie Tempo 70 und ein Überholverbot an den Ortsausgängen von Gersbach. Dies wird nach 300 Meter Luftlinienentfernung zur Bebauung aufgehoben.

Die Regelungen gelten jährlich vom 1. April bis zum ersten Sonntag im Oktober, beziehungsweise bis zum 3. Oktober, sofern dieser nach dem ersten Sonntag liegt. Besonders lärmintensive Beschleunigungs- und Überholvorgänge sollen so aus dem Ortsbereich verlagert werden.