Schulbus-Ausfall in Schönau: Betroffene Eltern werden informiert

Wie angekündigt, können zum neuen Schuljahr in einzelnen GVV-Gemeinden keine Schulbusse eingesetzt werden. Nun gibt es weitere Infos für die Eltern.
dpa-Zentralbild- In Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach fallen zum neuen Schuljahr Schulbusse aus.
- Der GVV informiert Eltern und lädt vor Schulbeginn zu einem Infoabend ein.
- Gründe: Kündigung des Beförderungsvertrags und laufendes Vergabeverfahren.
- Erstattungen für notwendige Beförderungskosten sind laut Satzung möglich.
- Übergangslösung wird geprüft – eine Sondersitzung ist für den 23. September geplant.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nachdem bekannt wurde, dass zum neuen Schljahr die Schülerbeförderung für einzelne Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau (GVV) eingestellt wird, informiert dieser nun über den aktuellen Stand.
Sorgen und Verunsicherung
Nach der Kündigung des bisherigen Beförderungsvetrags durch das beauftragte Unternehmen können in Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach zunächst keine Schulbusse eingesetzt werden (wir berichteten). „Dem Gemeindeverwaltungsverband ist bewusst, dass diese Situation bei den betroffenen Familien Sorgen und Verunsicherung auslöst und für Eltern sowie Schüler mit erheblichen organisatorischen Herausforderungen verbunden ist“, schreibt der Verbandsvorsitzende Peter Schelshorn in einer Pressemitteilung. Erschwerend komme hinzu, dass die Stundenpläne erst zu Schuljahresbeginn vorliegen.
Elternabend vor Schuljahresbeginn
Der GVV habe nun die Eltern der betroffenen 126 Schüler mit Informationen angeschrieben und zudem zu einem Elterninformationsabend vor dem neuen Schuljahr eingeladen.
Dabei solle dann auch der Stand des laufenden Vergabeverfahrens, die Gründe für den vorübergehenden Ausfall der Schulbusse, mögliche Kostenerstattungen nach der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Lörrach sowie die weiteren Schritte erläutert werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Zudem bestehe Gelegenheit, Fragen und Anliegen einzubringen.
Erstattungen möglich
Nach derzeitigem Stand bestehe nach der Satzung über die Schülerbeförderung kein Anspruch auf Einrichtung einer bestimmten Busverbindung, informiert Schelshorn weiter. Erstattungsfähig könnten jedoch notwendige Beförderungskosten nach Maßgabe der Satzung sein. Das entsprechende Antragsformular stellt das Landratsamt Lörrach auf seiner Homepage zur Verfügung.
GVV schöpft alle Möglichkeiten aus
Auch eine Übergangslösung werde geprüft. „Leider lässt das Vergaberecht hier nur sehr begrenzte Handlungsspielräume zu, sodass derzeit keine rechtssichere Sofortlösung angeboten werden kann“, so Peter Schelshorn. Gleichwohl schöpfe der GVV alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten aus, um die Dauer der Einschränkungen so kurz wie möglich zu halten. Ziel sei es, nach Abschluss des laufenden Verfahrens schnellstmöglich wieder ein verlässliches Beförderungsangebot für die betroffenen Schüler zu ermöglichen.
Hierfür ist eine GVV-Sondersitzung für den 23. September angesetzt. Zuvor tagen in der Zeit die neun GVV-Gemeinden und fassen dort die notwendigen Beschlüsse für die Verbandsversammlung. „Der Gemeindeverwaltungsverband bedauert die aktuelle Situation sehr und bittet die betroffenen Familien weiterhin um Verständnis“, schreibt Schelshorn abschließend.

