Kindergärten in Schönau
: Keine Änderung der Betreuungszeiten gewünscht

Die Verbandsversammlung des GVV Schönau hat den neuen Elternbeiträgen mehrheitlich zugestimmt. Für eine Betreuung in der Krippe im Buchenbrandkindergarten oder im Kindergarten „Utzenfluh“ wird mit 625 Euro der höchste Betrag fällig.
Von
Christoph Schennen
Schönau
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In Wendlingen und in Wernau kšnnen Kita-Eltern aufatmen: Zumindest dieses Jahr wird es keine Erhšhung in Sachen Kinderbetreuung geben. Foto: Kerstin D

Im kommendem  Jahr werden die Elternbeiträge für die Kindergärten  im GVV Schönau angepasst (Symbolfoto).

Kerstin Dannath
  • GVV Schönau passt Elternbeiträge an, Verbandsversammlung stimmte mehrheitlich zu.
  • Krippe im Buchenbrand oder „Utzenfluh“: 625 Euro monatlich mit Mittagessen.
  • Für Kinder über drei Jahren: Ganztag 408 Euro, VÖ 255 Euro – nach Kinderzahl gestaffelt.
  • Neue Beiträge gelten ab 1. Januar 2027 – frühere Beschlüsse wurden bestätigt.
  • Reduzierte Krippenzeit von 32,5 Wochenstunden fand keine Nachfrage – keine Änderung.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Die Verbandsversammlung hat der geänderten Kindergartensatzung inklusive neuer Elternbeiträge für den Buchenbrandkindergarten, den Kindergarten „Utzenfluh“ und den Naturkindergarten mehrheitlich zugestimmt. Eltern mit einem Kind unter 18 Jahren zahlen demnach für ein Kleinkind, das in der Krippe im Buchenbrandkindergarten oder im Kindergarten „Utzenfluh“ betreut wird, künftig 625 Euro im Monat (verlängerte Öffnungszeiten, inklusive Mittagessen). Die Ganztagsbetreuung für Kinder über drei Jahren kostet 408 Euro, eine Betreuung mit VÖ 255 Euro.

Die Beiträge sind nach Zahl der Kinder unter 18 Jahren gestaffelt – Familien mit mehreren Kindern zahlen weniger. Die neuen Elternbeiträge gelten ab 1. Januar 2027.

Die neuen Elternbeiträge waren bereits im Sommer beschlossen worden. Da jedoch im Nachgang die Eltern befragt wurden, ob im Bereich der Krippe eine reduzierte Betreuung von 32,5 statt der bisherigen 35 Wochenstunden gewünscht ist, wurde der Beschluss der Änderungssatzung für den Kindergarten auf die Oktober-Sitzung verlegt. Die Resonanz auf die Befragung sei bescheiden gewesen, berichtete Verbandsvorsitzender Peter Schelshorn.

Über 70 Briefe seien verschickt worden, indes: „Es gab keine große Rückmeldung“, bedauerte Schelshorn. Unter denen, die sich überhaupt zurückmeldeten, wünschte eine Familie sich eine Betreuungszeit  von 35 Wochenstunden, fünf Eltern hatten keinen Bedarf an einem Krippenplatz. Für eine reduzierte Betreuungszeit von 32,5 Wochenstunden sprach sich niemand aus.

Fröhnd hatte sich dafür ausgesprochen, die Betreuungszeit zu reduzieren. Zehn Stunden weniger Betreuungszeit im Monat würden dazu führen, dass der GVV Personalkosten einsparen würde, rechnete Bürgermeister Michael Engesser vor. Er bedauerte, dass in der Krippengruppe im Buchenbrandkindergarten nur etwa drei Kinder betreut werden, während in der Krippengruppe im katholischen Kindergarten etwa zehn Kinder betreut werden. Beide Gruppen bräuchten aber die gleiche Anzahl an Erzieherinnen. Durch die Reduktion von 35 auf 32,5 Wochenstunden würden die Elternbeiträge etwas sinken und eine Betreuung in einem GVV-Kindergarten wäre finanziell attraktiver, so seine Überlegung.

Berücksichtigen müsse man, dass die Krippenkinder im Buchenbrandkindergarten und im Kindergarten „Utzenfluh“ anders als im katholischen Kindergarten ein Mittagessen bekommen. Wenn man dies berücksichtige, sei die Betreuung in einem Kindergarten des Gemeindeverwaltungsverbands günstiger als bei der Kirche.