Winter im Kreis Rottweil
: So viel Bußgeld droht Autofahrern ohne Winterreifen

Von Oktober bis Ostern gehören Winterreifen aufs Auto – oder doch nicht? Was Autofahrer im Kreis Rottweil beachten müssen und wann Bußgelder drohen.
Von
Saskia Ulrich
Kreis Rottweil
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Zeit für Winterreifen: 14.10.2025, Brandenburg, Frankfurt (Oder): An einem Winterreifen sind die Buchstaben M+S (Matsch und Schnee)und das Schneeflockensymbol zu sehen. Es gibt kein festes Datum für das Wechseln von Sommer- auf Winterbereifung. Aber die Faustregel sagt von O bis O (Oktober bis Ostern). Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen raten Experten Winterreifen bereits bei einer Profiltiefe von vier Millimeter zu wechseln. Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

An einem Winterreifen sollten die Buchstaben M+S (Matsch und Schnee)und das Schneeflockensymbol zu sehen sein.

Patrick Pleul/dpa
  • Winterreifen sind bei Schnee, Eis oder Glätte Pflicht – keine feste Zeitvorgabe in Deutschland.
  • Ohne geeignete Reifen drohen 60 Euro und ein Punkt, bei Behinderung 80 Euro, Gefährdung 100 Euro.
  • Bei Unfall werden 120 Euro fällig, in allen Fällen kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.
  • Anordnende Verantwortliche zahlen 75 Euro und erhalten einen Punkt, etwa in Firmen.
  • Zulässig sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol; ADAC empfiehlt 4 mm Profil.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Herbst ist da und der Winter lässt nicht mehr lange auf sich warten. Für Autofahrer im Kreis Rottweil bedeutet das: Es wird Zeit, das eigene Fahrzeug auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten. Dazu gehört vor allem die richtige Bereifung.

Vielen Autofahrern dürfte die Faustregel „Von O bis O“ bekannt sein. Demnach sollten von Oktober bis Ostern Winterreifen auf dem Auto montiert sein. Eine generelle Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum gibt es in Deutschland aber nicht. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Straßenverhältnisse. Bei Schnee, Eis oder Glätte sind entsprechende Reifen vorgeschrieben. Doch was droht wenn man sich nicht daran hält? Wir haben wir bei der Polizei nachgefragt.

Wie Fabian Herkommer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt, müssen Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Konsequenzen rechnen, wenn sie ohne die vorgeschriebenen Reifen unterwegs sind.

Bereits für das Fahren mit ungeeigneter Bereifung werden 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung anderer, sind für den Fahrer 100 Euro zu zahlen. Bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf 120 Euro. In allen Fällen kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

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Ganzjahresreifen als mögliche Alternative

Doch nicht nur die Fahrer selbst können belangt werden. „Wird die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Verhältnisse angeordnet, beispielsweise durch den Verantwortlichen einer Firma, kommen auf diese Person 75 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg zu“, erklärt Fabian Herkommer.

Wer sich den halbjährlichen Reifenwechsel sparen möchte, greift häufig zu sogenannten Ganzjahresreifen. Doch sind diese bei winterlichen Straßenverhältnissen überhaupt zulässig?

Die Antwort lautet: Ja, sofern auch sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Wie Herkommer erläutert, ist die Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen grundsätzlich nur gefahren werden, wenn alle Räder mit geeigneten Reifen ausgestattet sind und die Räder so beschaffen sind, dass sie bei Schnee besseren Halt bieten und das Anfahren, Bremsen und die Fahrstabilität verbessern.

Entscheidend ist dabei die Kennzeichnung auf den Rädern. Sowohl Winter- als auch Ganzjahresreifen müssen das sogenannte Alpine-Symbol tragen. Dabei handelt es sich um ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Es kennzeichnet Reifen, die die gesetzlichen Anforderungen an die Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen erfüllen.

Wird jetzt verstärkt kontrolliert?

„Die Polizei prüft die Beachtung der Regelungen. Sofern diese eingehalten werden, sind auch Allwetterreifen zulässig“, so Herkommer.

Müssen Autofahrer in den kommenden Monaten nun mit verstärkten Reifen-Kontrollen der Polizei im Kreis Rottweil rechnen? „Spezielle Kontrollen sind derzeit nicht geplant. Verkehrskontrollen werden aber grundsätzlich ganzheitlich durchgeführt, dabei legen wir auch immer ein Augenmerk auf die vorschriftsmäßige Bereifung der Fahrzeuge“, erklärt der Sprecher der Polizei.

Der Zustand der Reifen ist wichtig

Neben der richtigen Kennzeichnung spielt auch der Zustand der Reifen eine wichtige Rolle. Wie der ADAC auf seiner Internetseite erläutert, beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe auch bei Winterreifen 1,6 Millimeter.

Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der Automobilclub allerdings eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Zudem rät der ADAC dazu, Winterreifen spätestens nach sechs Jahren auszutauschen. Der Grund: Mit zunehmendem Alter verhärtet sich die Gummimischung der Reifen, wodurch die Haftung bei niedrigen Temperaturen nachlässt.