Warnung kursiert: Treibt eine „Zettel-Bande“ in Rottweil ihr Unwesen?

Die Betrüger sollen die Opfer mit Zetteln ablenken, die dann absichtlich fallen gelassen werden. (Symbolbild)
OttoOb es am besseren Wetter liegt, oder etwas anderes dahinter steckt ist unklar, klar ist aber: In Rottweil – das berichten etliche Leser übereinstimmend und ist auch die Erfahrung unserer Redaktion – sind gerade viele Menschen unterwegs, die Passanten ansprechen und um Geld betteln. Manche sollen hierbei einen „Zettel-Trick“ anwenden.
In den Sozialen Medien wird inzwischen sogar schon vor der „Zettel-Bande“ gewarnt. Videos kursieren, in denen ein Mann mit Zettel in der Hand unterwegs ist und augenscheinlich nach Passanten Ausschau hält, oder eine Frau einem Passanten einen Schrieb unter die Nase hält, auf dem steht, dass sie aus Rumänien sei und die Familie hilfsbedürftig und krank sei.
Der „Zettel-Trick“ soll aber nun so ablaufen, dass unter dem Vorwand, etwas zu fragen oder zu erklären, mit einem Zettel hantiert wird und dieser absichtlich fallengelassen wird. So abgelenkt, würden die arglosen Passanten dann bestohlen.
Nachfrage bei der Polizei
Betrugsmaschen gibt es bekanntlich viele. Wir fragen bei der Polizei-Pressestelle in Konstanz nach, ob von dieser Masche in Rottweil schon etwas bekannt ist, und ob Geschädigte womöglich Anzeige erstattet haben. Auf die Anfrage vom Dienstagvormittag konnte man uns zunächst keine Antwort geben – am Mittwochnachmittag heißt es dann: Derartige Fälle seien im Bereich Rottweil bislang nicht aufgenommen worden. Die Masche sei nicht bekannt. Mancher im Netz wundert sich außerdem, warum Videoaufnahmen gemacht werden, anstatt die Polizei zu rufen.
Beim Betteln rechtliche Unterschiede
Was das reine Betteln nach Geld angeht, so gibt es rechtlich Unterschiede: Betteln gilt in Deutschland seit 1974 nicht mehr als Straftat und ist grundsätzlich erlaubt. Das sogenannte passive oder demütige Betteln ist rechtlich geschützt. Wenn ein Bettler also einen Becher oder ein Schild hochhält, Passanten aber nicht aktiv anspricht und bedrängt. Es darf im öffentlichen Raum in der Regel nicht verboten werden.
Nicht erlaubt ist hingegen: Passanten den Weg versperren, sie am Ärmel festhalten, verfolgen, beschimpfen oder lautstark bedrängen. Das kann als Belästigung oder Nötigung gewertet werden. Polizei und Ordnungsamt können hier Platzverweise aussprechen oder Bußgelder verhängen.
