Waldkindergarten Dunningen: Standortfrage muss zuerst geklärt werden

Im Bereich „Eichen“ befindet sich auf einer angepachteten Fläche der Dunninger Waldkindergarten. Die Kindereinrichtung möchte das angrenzende Waldstück dauerhaft nutzen und naturnah bewirtschaften.
Weisser- Zukunft des Waldkindergartens am Standort „Eichen“ muss zuerst entschieden werden.
- Die Fläche ist nur angepachtet, das Grundstück gehört nicht der Gemeinde.
- Wunsch: angrenzendes Waldstück dauerhaft naturnah bewirtschaften – erst nach Standortklärung.
- Bürgermeister Peter Schumacher: In zwei bis drei Jahren könnte sich dort etwas tun.
- Bei dauerhaftem Verbleib sind rechtliche Fragen zu prüfen, etwa Haftung und Naturschutz.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bürgermeister Peter Schmacher erklärte in der vergangenen Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause, dass zunächst die langfristige Standortfrage der Kindereinrichtung geklärt werden müsse. Erst danach könne über eine dauerhafte Bewirtschaftung des angrezenden Waldstücks entschieden werde.
Der Dunninger Waldkindergarten befindet sich im Bereich „Eichen“. Der Schultes wies darauf hin, dass die Fläche nur angepachtet sei. Das am Waldrand gelegene Grundstück befinde sich nicht im Gemeindeeigentum. „Dort wird sich in zwei bis drei Jahren etwas tun“, stellte Schumacher in Aussicht.
Der Kindergarten nutzt ein unmittelbar angrenzendes Waldstück für seine pädagogische Arbeit. Aus der Mitte des Kindergartens war der Wunsch geäußert worden, diese Fläche dauerhaft naturnah bewirtschaften zu dürfen. Schumacher machte jedoch deutlich, dass eine solche Perspektive erst dann sinnvoll beraten werden könne, wenn der endgültige Verbleib des Waldkindergartens am bisherigen Standort abschließend geklärt sei.
Rechtliches Fragen müssen geprüft werden
Sollte sich die Gemeinde für einen dauerhaften Verbleib des Kindergartens am Standort „Eichen“ entscheiden, müssten noch verschiedene rechtliche Fragen geprüft werden. Im Fokus stünden dabei insbesondere die Verkehrssicherungspflicht, mögliche Haftungsfragen sowie weitere berührte Rechtsbereiche wie zum Beispiel Naturschutz, Forstrecht und Baurecht.
