Versuchter Mord in Irslingen: Schuss auf Zwölfjährigen – nach einem Jahr gibt es jetzt Neues

Die Polizei ist im Zuge der Ermittlungen mit einem Großaufgebot am Tatort in Irslingen (Archivbild).
OttoAls an jenem Sonntag vor fast genau einem Jahr, am 15. Dezember, Rettungskräfte zu einem Wohnhaus im beschaulichen Irslingen alarmiert wurden, ahnte noch niemand, welch unfassbare Tat sich da ereignet hatte. Eine Tat, die das Leben eines Zwölfjährigen und seiner Familie auf grausame Weise für immer veränderte.
Ein 14-Jähriger hatte mit dem befreundeten Zwölfjährigen an diesem Abend „gechillt“ – und den Jüngeren unvermittelt mit einer Waffe in den Kopf geschossen. Der Zwölfjährige wurde lebensgefährlich verletzt, lag monatelang in einer Spezialklinik und verlor durch die Tat sein Augenlicht.
Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil hatte den 14-jährigen Angeklagten mit Urteil vom 14. Juli diesen Jahres unter dem Vorsitzenden Richter Karlheinz Münzer des versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Erst jetzt, ein Jahr später, ist das Urteil rechtskräftig, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilt. Der 14-Jährige hatte nämlich zunächst Revision eingelegt, diese aber nun zurückgenommen.
Der Tathergang
Dem Urteil lag Folgendes zugrunde, wie das Landgericht in der aktuellen Mitteilung erklärt: „Der Angeklagte verschaffte sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt den Besitz über zwei Schreckschusswaffen. Eine dieser Waffen wurde im Vorfeld so manipuliert, dass damit scharfe Pistolenmunition verschossen werden konnte. An jenem Sonntag ‚chillten‘ der Angeklagte und sein damals zwölfjähriger Freund im Kinderzimmer des Angeklagten. Die beiden Waffen lagen wie gewöhnlich hinter dem Bett auf einer Ablage. Als der Freund gehen wollte nahm der Angeklagte, einem spontanem Entschluss folgend die scharfe Waffe an sich und schoss mit bedingtem Tötungsvorsatz aus kurzer Distanz auf seinen Freund. Dieser überlebte schwer verletzt, ist jedoch aufgrund des Verletzungsausmaßes dauerhaft und vollständig erblindet. Der Angeklagte handelte heimtückisch.“
Schuldfähigkeit nicht rechtserheblich vermindert
Das Gericht erklärt weiter: „Bei dem Angeklagten liegt zwar eine Störung des Sozialverhaltens mit vorhandenen sozialen Bindungen, eine Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens mit reduzierter prosozialer Emotionalität und eine Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten vor; jedoch weist diese, auch unter Berücksichtigung der – allenfalls geringfügigen – Cannabisintoxikation kein Ausmaß auf, das eine Zuordnung zu dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung (oder eines anderen Eingangsmerkmals) ermöglicht. Die 1. Große Jugendkammer stellte daher, sachverständig beraten, fest, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtserheblich vermindert war.“
Die Rechtskraft des Urteils kann für die Familie nun einen weiteren Schritt bedeuten, das Geschehene zu verarbeiten. Der Zwölfjährige kämpft sich seit der Tat Schritt für Schritt zurück ins Leben.
