Sulz a. N.: Tödlicher Unfall: Geldstrafe für Fahrer

Nach dem schweren Unfall am 3. Februar 2010 musste die Zugmaschine des umgekippten Lastwagens mit einem Kran angehoben werden, um die beiden Insassen des darunter liegenden Autos zu bergen. Die 24-jährige Beifahrerin starb.
SteinmetzSulz/Oberndorf - Die Folgen eines tragischen Verkehrsunfalls mit einer Toten und einem Schwerverletzten wurden gestern vor dem Amtsgericht in Oberndorf verhandelt. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung war ein 42-Jähriger. Er erhielt eine Geldstrafe.
Es war am 3. Februar 2010, kurz nach 4 Uhr, als ein 24-Jähriger mit seiner gleichaltrigen Freundin mit seinem VW-Golf von Gruol (Zollernalbkreis) in Richtung Vöhringen fuhr. Ein aus Vöhringen in Richtung Balingen fahrender Autotransporter samt Anhänger geriet auf der schneeglatten Straße zu weit nach links und begrub das Auto unter sich, das eingequetscht wurde. Die junge Frau starb, ihr Freund wurde lebensgefährlich verletzt.
Vor Gericht wiederholte der 42-Jährige seine unmittelbar nach dem Unfall gemachten Angaben, ihn habe vor dem Unfall ein anderes Auto gestreift und er sei nach rechts ausgewichen. Für diese Darstellung fanden sich nach Angaben des Dekra-Sachverständigen Frank Rauland am Unfallort aber keine Spuren.
Fahrer nimmt unter Lkw liegendes Auto zuerst nicht wahr
Vom Gutachter bestätigt wurden indes die Aussage, das Unfallauto habe den Lastwagen vorne links gestreift. Daraufhin scherte der mit vier Fahrzeugen beladene Anhänger aus, die Zugmaschine drehte sich entgegen der Fahrtrichtung und kippte dann nach rechts um. Der Fahrer, der nur Schürfwunden erlitt, befreite sich selbst aus der Fahrerkabine und setzte einen Notruf ab. Vor Gericht gab der Lastwagenfahrer an, nicht wahrgenommen zu haben, dass unter dem umgekippten Lastwagen ein anderes Auto begraben gewesen sei. Bei seiner ersten Vernehmung am Unfallort hatte der 42-Jährige laut Polizeiprotokoll jedoch gesagt, "der mit dem Auto, der liegt drunter".
Als Zeuge sagte ein 43-jähriger Rettungsassistent aus, der damals als erster Helfer vor Ort war und sich um den nach seinen Angaben "aufgewühlten und geschockten" Lastwagenfahrer kümmerte. Mehrfach habe der Verletzte gefragt, wo das andere Fahrzeug sei. Als weitere Zeugen sagten zwei Polizeihauptmeister aus: Der erste Zeuge schilderte die Einsatzlage und die Bergungssituation in der Unfallnacht gegen 6.30 Uhr als "höchst schwierig". Man habe ihm von einem unter dem Lastwagen liegenden Auto berichtet. "Das Fahrzeug war überhaupt nicht mehr sichtbar", erinnerte sich der 48-Jährige. Dass sich neben dem Fahrer, dessen Angehörige verständigt worden waren, noch eine weitere Person in dem Auto befand, bemerkten die Einsatzkräfte erst, als ein Kran den umgestürzten Lastwagen anhob. Die 24-Jährige wurde zuerst geborgen, im Krankenhaus Oberndorf wurde ihr Tod festgestellt. Der Fahrer konnte erst später freigeschnitten werden und schwebte einige Zeit in Lebensgefahr. Der zweite Beamte bestätigte die Angaben seines Kollegen.
Keine Erinnerung an den Unfall
Ebenfalls als Zeuge hätte der 24-jährige Fahrer vernommen werden sollen. Er hatte die Einladung zur Gerichtsverhandlung aber nicht erhalten. Damals erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Knochenbrüche und weitere Verletzungen und lag vier Wochen lang im künstlichen Koma. An den Unfall hat er keine Erinnerung. Nach mehreren Operationen und einem Reha-Aufenthalt kann er seit Anfang 2011 wieder arbeiten.
Dekra-Sachverständiger Frank Rauland schilderte den mutmaßlichen Unfallhergang und schloss ein drittes beteiligtes Fahrzeug aus Er zeigte anhand von Skizzen, dass sich der Lastwagen zum Zeitpunkt der Kollision mit den linken Rädern auf der linken Fahrbahn befand. "Der Unfallfahrer versuchte wohl noch, nach rechts auszuweichen, hatte aber kaum eine Chance, den Unfall zu vermeiden", so das Fazit Raulands.
Die Staatsanwaltschaft beschränkte die Anklage auf fahrlässige Tötung; drei weitere Anklagen wegen Nötigung, Bedrohung und Beleidigung wurden fallengelassen.
Bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigte Richter Hans-Otto Müller, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und seine Arbeit als Lastwagenfahrer verloren hat, weil ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Da die Unfallursache nicht ganz geklärt werden konnte und auf Grund des niedrigen Einkommens des verheirateten dreifachen Familienvaters verurteilte er den 42-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5000 Euro.
Der Angeklagte nahm das Urteil mit Tränen in den Augen auf. Sein Ziel sei es, wieder als Lastwagenfahrer zu arbeiten, hatte er zuvor angegeben. Richter Hans-Otto Müller händigte dem Sulzer seinen Führerschein aus und appellierte, künftig vorsichtiger zu fahren.