Rottweiler Stromversorgung
: ENRW klärt zu Smart-Meter-Schreiben auf

Derzeit erhalten vermehrt Haushalte im Netzgebiet der ENRW Energieversorgung Rottweil Schreiben eines privaten Messstellenbetreibers. Die ENRW stellt dazu nun etwas klar.
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red/pm
Rottweil
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Smart Meter: ARCHIV - 17.03.2026, Nordrhein-Westfalen, Essen: Ein auch «Smart Meter» genannter Stromzähler hängt im Stromkasten eines Wohnhauses. Er besteht aus einem digitalen Zähler und einer Kommunikationseinheit. Alle 15 Minuten übermittelt sie Daten an den zuständigen Netzbetreiber. (zu dpa: «Koalition will Einbau digitaler Stromzähler beschleunigen») Foto: Helge Toben/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein auch „Smart Meter“ genannter Stromzähler hängt im Stromkasten eines Wohnhauses. Er besteht aus einem digitalen Zähler und einer Kommunikationseinheit. Alle 15 Minuten übermittelt er Daten an den zuständigen Netzbetreiber. Laut ENRW vermitteln die aktuell verteilten Schreiben den Eindruck, dass der Einbau eines Smart Meters generell verpflichtend sei. (Symbolbild)

Helge Toben/dpa
  • ENRW warnt vor Schreiben eines privaten Messstellenbetreibers zu Smart Metern.
  • DMG Deutsche Messwesen wirbt mit kostenloser Installation und drängt auf Termine.
  • ENRW: Schreiben sind Werbung und stehen nicht in Verbindung mit dem regionalen Versorger.
  • Einbau bei gesetzlicher Pflicht erfolgt über ENRW – die Entscheidung für DMG ist freiwillig.
  • Zählerwechsel über ENRW ist kostenfrei. Bei Unsicherheit sollen Kunden ENRW direkt kontaktieren.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Konkret geht es um Schreiben des privaten Anbieters DMG Deutsche Messwesen GmbH. Das Unternehmen werbe unter anderem mit einer kostenlosen Installation und fordere zu einer zeitnahen Terminvereinbarung auf. Bei Kunden könne dadurch der Eindruck entstehen, dass kurzfristig gehandelt werden müsse, schreibt die ENRW in einer Pressemitteilung.

Sie weist darauf hin, dass die Schreiben in keinem Zusammenhang mit dem regionalen Energieversorger stünden und als reine Werbeaktionen des privaten Anbieters DMG zu verstehen seien. Sofern ein gesetzlicher Einbau eines Smart Meters erforderlich sei, erfolge dieser über die ENRW.

„Kunden können sich neben der ENRW als grundzuständigem Messstellenbetreiber grundsätzlich auch für einen wettbewerblichen Anbieter entscheiden“, erklärt Jakob Garten, Abteilungsleiter Daten- und Netzservice bei der ENRW. „Diese Entscheidung ist jedoch freiwillig und unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht.“ Ein gesetzlich vorgesehener Zählerwechsel sei auch über die ENRW immer kostenfrei.

Die ENRW betont, dass sie als zuständige Messstellenbetreiberin ihre Kunden rechtzeitig und ohne Druck informiere, wenn ein offizieller Zählerwechsel anstehe. Auch künftig sei nicht auszuschließen, dass sich weitere private Anbieter mit vergleichbaren Schreiben an Haushalte wenden. Wer unsicher sei, könne sich im Zweifel jederzeit direkt an die ENRW wenden.