Projekt in Maria Hochheim
: 700.000 Euro – Vereinsmitglieder stimmen für Mesnerhaus-Finanzierung

Um die Sanierung des früheren Mesnerhauses in Maria Hochheim ging es bei der Hauptversammlung des „Freundeskreises“. Fragen warf indes ein Schreiben mit Vorwürfen auf.
Von
red/pm
Dietingen-Irslingen
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Der „Freundeskreis Maria Hochheim“ hielt seine Hauptversammlung ab.

Bei der Versammlung des „Freundeskreises Maria Hochheim“ stand vor allem die Finanzierung des Projektes im Fokus.

Freundeskreis
  • Freundeskreis plant Sanierung des Mesnerhauses in Maria Hochheim – Fokus auf Finanzierung.
  • Gesamtkosten 695.000 Euro, LEADER-Mittel 398.000 Euro, Gemeindeanteil 57.000 Euro.
  • Eigenmittel 240.000 Euro: 123.000 Euro Kasse, 63.000 Euro Eigenleistung, 54.000 Euro Einnahmen.
  • Start erst nach Förderbescheid, da LEADER-Gelder nach Abschluss fließen; Zwischenkredit geplant.
  • Planungsstand: Rückbau teils erledigt, Nutzungsänderung folgt, neue Schriftführerin ist Lena Frommer.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei der Mitgliederversammlung des Vereins Freundeskreis Maria Hochheim ging es vorrangig um Beschlussfassungen zur geplanten Sanierung des früheren Mesnerhauses sowie um notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Restaurierung. Das Bauprojekt unter der Bezeichnung „Maria Hochheim: Vom Wallfahrtsort zum Lebensort“ sei im Frühjahr für eine LEADER-Förderung ausgewählt worden. Der endgültige Bewilligungsbescheid stehe noch aus, berichtete Lena Frommer.

Ein Baubeginn vor Erteilung des finalen Förderbescheides wäre nur auf eigenes finanzielles Risiko des Vereins möglich. Ein solches wolle man nicht eingehen. Kassierer Gerald Kramer erläuterte die geplante Finanzierung des Bauprojekts.

Die Gesamtkosten würden auf 695.000 Euro beziffert. Aus dem LEADER-Programm erwarte man 398.000 Euro. Die Gemeinde trage einen Anteil von 57.000 Euro. Die Eigenmittel würden mit 240.000 Euro angesetzt. Diese setzten sich wie folgt zusammen: 123.000 Euro an eigenen Finanzmitteln, Eigenleistung in Höhe von 63.000 Euro und künftige Einnahmen über 54.000 Euro.

LEADER-Förderung ist die Bedingung

Die Mitgliederversammlung stimmte der vorgestellten Finanzierung des Bauprojekts zu. Sämtliche zur Finanzierung gefassten Beschlüsse stünden jedoch unter dem Vorbehalt der Bewilligung der LEADER-Förderung, machte Kramer deutlich. Der Verein müsse eine Zwischenfinanzierung in Anspruch nehmen. Denn: Die LEADER-Fördermittel würden erst nach Abschluss des Projekts und vollständiger Abrechnung ausgezahlt. Die Mitgliederversammlung beauftragte den Vorstand, zu gegebener Zeit den erforderlichen Kreditvertrag zur Zwischenfinanzierung abzuschließen.

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Architekt Alfons Bürk erläuterte den aktuellen Planungsstand. Der Rückbau der „Wiederkehr“ sei abgeschlossen, der südliche Anbau bis auf das Erdgeschoss zurückgebaut worden. Das Dachgeschoss bleibe künftig ungenutzt. Der linke Bereich der Scheune sei als Begegnungsstätte mit Empore vorgesehen. Im Erdgeschoss sollen eine Sakristei, ein Aufenthaltsraum, ein barrierefreies WC und eine Küche entstehen. Die bestehenden Räume im Obergeschoss blieben weitgehend erhalten und sollen künftig für Begegnungen und Veranstaltungen genutzt werden.

Für die Einreichung des LEADER-Antrags hätten die erforderlichen Baugenehmigungen vorgelegt werden müssen. Zwischenzeitlich lägen drei denkmalschutzrechtliche Genehmigungen vor. Außerdem sei ein Brandschutzgutachten erstellt worden. Die erforderliche Nutzungsänderung werde im weiteren Projektverlauf beantragt.

In der Versammlung wurde mit Lena Frommer eine neue Schriftführerin gewählt. Sie folgt auf Albrecht Zepf, der das Amt nach drei Jahren abgab.

Schreiben mit massiven Vorwürfen

Kramer informierte die anwesenden Mitglieder über ein am 13. Juli 2026 eingegangenes Schreiben eines früheren Kassierers, das unter anderem massive Vorwürfe enthalte. Der Verfasser fordere die vollständige Verlesung seines zwölfseitigen Dokuments, andernfalls werde er sich an mehreren Stellen beschweren, wurde vorgetragen.

Da das Schreiben „beleidigende Äußerungen, unbelegte Behauptungen und Drohungen“ enthalte, verzichte man auf ein Verlesen, hieß es bei der Hauptversammlung. Das Schreiben sei satzungsrechtlich nicht als zulässiger Antrag zu werten, betonte Kramer. Es handle sich nicht um einen konkreten, abstimmungsfähigen Beschlussvorschlag. Das Dokument sei zudem fälschlicherweise als Kassenbericht zur Versammlung vom 28. November 2024 bezeichnet. Das Schreiben konnte von den Mitgliedern nach der Versammlung beim Vorstand eingesehen werden.