Ortsmitte Locherhof: Zwei Lösungen weiterhin im Blickfeld

In der Ortsmitte Locherhof geht es nicht immer übersichtlich zu.
Klaus Weisser- Gemeinde prüft bauliche Lösungen für mehr Fußgängersicherheit in Locherhof.
- Variante 1: Querungshilfe statt Bushaltebucht an der Mariazeller Straße – Planung nötig.
- Engstelle erschwert Umsetzung: benötigt werden rund 10 m, vorhanden sind höchstens 9,50 m.
- Variante 2: Südlichen Fahrbahnrand zur Straßenmitte verschieben, Sicht soll sich verbessern.
- Tempo-Reduzierung sowie Zebrastreifen oder Ampel wurden abgelehnt, Prüfaufträge laufen.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Insbesondere im Bereich der Mariazeller Straße auf Höhe der Fahrschule Schneider und der Arztpraxis erschweren eingeschränkte Sichtverhältnisse das sichere Überqueren der Straße. Nachdem verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen in der Vergangenheit nicht genehmigt wurden, sollen nun zwei bauliche Lösungsansätze näher untersucht werden.
Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Verkehrssituation in der Ortsmitte. In zahlreichen Beratungen wurden mögliche Verbesserungen erörtert und Anträge an das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Rottweil gestellt. Die beantragten verkehrsrechtlichen Anordnungen wurden bislang mit Verweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt. Deshalb rücken nun bauliche Veränderungen stärker in den Fokus.
Querungshilfe anstelle der bestehenden Bushaltebucht
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde am 21. April vorgeschlagen, die bestehende Bushaltebucht im Bereich der Mariazeller Straße aufzugeben und an dieser Stelle eine Querungshilfe für Fußgänger einzurichten. Busse in Richtung Mariazell würden dann – wie bereits in der Gegenrichtung – zum Ein- und Aussteigen auf der Fahrbahn halten.
Bei einer Verkehrsschau am 9. Oktober wurde dieser Vorschlag gemeinsam mit Vertretern des Straßenverkehrsamts, der Polizei und des Straßenbauamts erörtert. Die Idee einer Querungshilfe stieß grundsätzlich auf Zustimmung. Voraussetzung für eine Umsetzung ist jedoch eine Planung, die die Einhaltung der geltenden technischen Anforderungen nachweist.
Die Kosten wären von der Gemeinde zu tragen. Die planerische Umsetzung stellt die Beteiligten vor Herausforderungen. Aus Sicherheitsgründen müsste die Querungshilfe mindestens 2,50 Meter breit sein. Für die beiden Fahrstreifen wären jeweils mindestens 3,75 Meter vorzusehen, unter anderem damit der Winterdienst und überbreite Fahrzeuge ausreichend Platz haben. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von mindestens zehn Metern.
Zwischen den Gehwegen stehen an der breitesten Stelle derzeit jedoch nur 9,50 Meter zur Verfügung. Zusätzlich müssten die erforderlichen Fahrbahnverschwenkungen sowie die Schleppkurven längerer Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne geprüft werden.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die Mittelinsel aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht mittig angeordnet werden könnte. Damit würde für den Verkehr aus Richtung Mariazell eine wesentliche Wirkung der Querungshilfe entfallen: die durch eine Fahrbahnverschwenkung mögliche Verringerung der Geschwindigkeit.
Mögliche Alternative
Als weitere Möglichkeit brachte das Straßenbauamt bei der Verkehrsschau eine Verschiebung des südlichen Fahrbahnrandes in Richtung Straßenmitte ins Gespräch. Auch bei dieser Variante müsste die bestehende Bushaltebucht aufgegeben und in die neue Verkehrsführung einbezogen werden.
Durch den veränderten Verlauf der Fahrbahn könnten sich insbesondere die Sichtbeziehungen in Richtung der Einmündung Teufenstraße verbessern. Ob und in welchem Umfang diese Lösung technisch umsetzbar ist und welche Auswirkungen sie auf den Verkehr hätte, soll ebenfalls planerisch untersucht werden.
Geschwindigkeitsreduzierung? Nein.
Neben baulichen Veränderungen wurde erneut die Einrichtung eines geschwindigkeitsreduzierten Bereichs thematisiert. Eine solche Maßnahme kann die Gemeinde nicht eigenständig anordnen, sondern lediglich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Einen entsprechenden Antrag stellte die Gemeinde bereits am 24. September 2014. Weitere Vorstöße folgten, zuletzt im Januar 2025, nachdem die Straßenverkehrsordnung die Voraussetzungen für die Ausweisung geschwindigkeitsreduzierter Zonen erweitert hatte. Auch bei der Verkehrsschau am 9. Oktober wurde das Anliegen vorgebracht. Das Landratsamt lehnte den Antrag jedoch ab, da es die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin nicht als erfüllt ansieht.
Auch ein Fußgängerüberweg oder eine Fußgängerampel wurden als mögliche Verbesserungen betrachtet. Beide Varianten wurden mit Blick auf die eingeschränkten Sichtverhältnisse verworfen.
Weitere Untersuchungen sollen Klarheit schaffen
Um die Möglichkeiten einer baulichen Verbesserung fundiert beurteilen zu können, wurden Prüfungsaufträge einschließlich Kostenschätzungen für beide Varianten beschlossen. Untersucht werden sollen eine Querungshilfe im Bereich der heutigen Bushaltestelle vor dem Grundstück Mariazeller Straße 6 sowie eine Verschwenkung der Kreisstraße 5563 in diesen Bereich.
Die Untersuchungen sollen zeigen, welche Lösung technisch umsetzbar ist, welche verkehrlichen Auswirkungen zu erwarten sind und mit welchen Kosten die Gemeinde rechnen muss. Auf dieser Grundlage kann anschließend beurteilt werden, wie die Fußgängersicherheit in der Ortsmitte Locherhof baulich verbessert werden könnte.
