Nächtlicher Einsatz in Rottweil: Polizei stoppt alkoholisierten E-Scooter-Fahrer

Ein 18-Jähriger ist in Rottweil betrunken mit einem E-Scooter unterwegs gewesen. Die Polizei stoppte ihn bei einer Kontrolle in der Tuttlinger Straße. (Symbolbild)
Christoph Soeder/dpa- Polizei kontrollierte in Rottweil einen 18-Jährigen auf der Tuttlinger Straße – nachts auf Sonntag.
- Atemtest zeigte über ein Promille, zudem gab es Anzeichen für Drogenkonsum.
- Der Fahrer musste zur ärztlichen Blutentnahme. Es wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
- Die Führerscheinstelle wird informiert, obwohl der 18-Jährige noch keine Fahrerlaubnis hat.
- Hinweis der Polizei: Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In der Nacht auf Sonntag hat die Polizei in Rottweil einen alkoholisierten E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Der 18-Jährige war gegen 1.20 Uhr auf der Tuttlinger Straße unterwegs, als ihn Beamte des Polizeireviers Rottweil kontrollierten.
Während der Kontrolle bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch sowie Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein Atemalkoholtest ergab laut Mitteilung der Polizei einen Wert von mehr als einem Promille. Der junge Mann musste die Beamten anschließend zu einer ärztlichen Blutentnahme begleiten.
Die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr. Außerdem wird die Führerscheinstelle informiert, obwohl der 18-Jährige bislang noch keine Fahrerlaubnis besitzt.
Dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für E-Scooter dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto, E-Scooter oder Fahrrad fährt, muss unter anderem mit einem Strafverfahren, Punkten in Flensburg, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.