Forstamt im Kreis Rottweil klärt auf
: Verbot an Grillstellen aufgehoben –  diese Regeln gelten jetzt

Die große Hitze und Trockenheit ist vorbei – das Forstamt gibt die Feuerstellen am Wald wieder frei. Dennoch gelten einige wichtige Regeln.
Von
red/pm
Kreis Rottweil
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Grillstellenverbot aufgehoben.

Die Grillstellen waren, wie hier in Aichhalden, über den Sommer gesperrt. Jetzt wird das Verbot aufgehoben.

Otto
  • Forstamt Rottweil hebt das Verbot an offiziellen Feuerstellen im Wald wieder auf.
  • Begründung: Die Waldbrandgefährdung hat sich entspannt – Nutzung nun wieder erlaubt.
  • Regeln gelten weiter: Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober.
  • Feuer nur an offiziellen Stellen, stets beaufsichtigen und vor dem Gehen löschen.
  • Brennarbeiten nur bei feuchter Witterung und vorher bei der Kommune anmelden. Im Brandfall 112.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Durch die diesjährige extreme Trockenheit hatte das Forstamt Rottweil am 24. Juni alle offiziellen Feuerstellen im Wald und 100 Meter davon entfernt gesperrt. Jetzt teilt die Behörde mit: „Die Waldbrandgefährdung hat sich entspannt, die Benutzung der offiziellen Feuerstellen im Wald wird nun wieder freigegeben.“

Die Grillstellen seien jedoch mit großer Vernunft und entsprechender Vorsicht zu benutzen, wird in der Mitteilung betont. Auch weiterhin müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
    Feuermachen ist nur an den offiziellen Feuerstellen erlaubt, diese erkennen Sie daran, dass hier baulich entsprechende Grillmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
  • Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten und das Entzünden von Fackeln.
  • Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Dazu empfiehlt es sich, z.B. genügend Wasser zum Löschen griffbereit zu halten.
  • Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei feuchter Witterung durchgeführt werden und ist bei der zuständigen Kommune (Ortspolizeibehörde) rechtzeitig vorher anzumelden.
  • Im Brandfall ist sofort die Feuerwehr (112) zu informieren.

Wie schnell bei Trockenheit ein enormes Feuer entstehen kann, hatte der Waldbrand in Schramberg Mitte August gezeigt.