Finanzschwache Gemeinden: 2,5 Millionen Euro – neun Projekte im Kreis Rottweil erhalten Zuschüsse

In diesem Jahr wurde laut Regierungspräsidium die Rekordzahl von 147 Anträgen gestellt – eine deutliche Steigerung gegenüber den bisher üblichen rund 110 Anträgen pro Jahr. (Symbolfoto)
Regierungspräsidium Freiburg- 60,4 Mio. Euro aus dem Ausgleichstock gehen an finanzschwache Gemeinden im RP Freiburg.
- Schwerpunkt sind Schulen, Kitas und Feuerwehr – dafür fließen 38 Mio. Euro.
- Für Verkehrsinfrastruktur gibt es dieses Jahr 11 Mio. Euro, etwa für Straßen und Brücken.
- Im Kreis Rottweil stehen rund 2,5 Mio. Euro bereit – neun Projekte erhalten Zuschüsse.
- Beispiele: 800.000 Euro für Eschbronn, 700.000 Euro für Sulz, weitere Mittel für Feuerwehr und Straßen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock beim Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat 60,4 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden verteilt. Mit den Mitteln können die Kommunen dringend notwendige Investitionen verwirklichen. Und der Bedarf ist groß: In diesem Jahr wurde die Rekordzahl von 147 Anträgen gestellt – eine deutliche Steigerung gegenüber den bisher üblichen rund 110 Anträgen pro Jahr.
Wie im vergangenen Jahr standen aufgrund einer deutlichen Erhöhung des Mittelvolumens spürbar mehr Gelder zur Verfügung als in den Vorjahren, heißt es in einer Pressemitteilung des RP. Bis zum Jahr 2024 lagen die Beträge noch zwischen 20 und 35 Millionen Euro jährlich.
Schwerpunkt auf den Pflichtaufgaben
Der Förderschwerpunkt liegt auf den wichtigsten Pflichtaufgaben der Kommunen. Der Hauptteil fließt wie in den Vorjahren in die Schaffung zeitgemäßer Bildungsangebote, einer guten Kinderbetreuung und der Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur. Diese Bereiche werden mit insgesamt 38 Millionen Euro und damit rund zwei Drittel der Zuschüsse gefördert.
In diesem Jahr erhalten die Kommunen darüber hinaus elf Millionen Euro für die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere für dringend sanierungsbedürftige Straßen und Brücken. „Diese Finanzhilfe kommt angesichts der angespannten Lage bei den Kommunen gerade zum richtigen Zeitpunkt. Mit den Mitteln des Ausgleichstocks tragen wir im ländlichen Raum zu einer Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bei. Damit wollen wir die kommunale Daseinsvorsorge stärken und Standortnachteile gegenüber den städtischen Zentren verringern,“ erklärte Regierungspräsident Gabbert.
60,4 Millionen Euro für 137 Maßnahmen
Rund ein Drittel der Gemeinden des Regierungsbezirks seien bei wichtigen Investitionen auf die Mittel des Ausgleichstocks angewiesen. Die Entscheidung des Verteilungsausschusses über die Ausgleichstockmittel werde deshalb von den Bürgermeistern mit Spannung erwartet, heißt es.
Insgesamt bewilligt wurden für 137 Maßnahmen 60,4 Millionen Euro. Von den Kommunen beantragt waren rund 100 Millionen Euro und somit deutlich mehr als in den Vorjahren mit Antragssummen zwischen 60 und 80 Millionen Euro. Den deutlich erhöhten Mitteln stand damit auch ein stark gestiegener Bedarf gegenüber.
Für den Kreis Rottweil
Für den Kreis Rottweil gibt es insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Folgende Maßnahmen kommen zum Zug:
- Dornhan Beschaffung Feuerwehrfahrzeug (MTW), Abteilung Leinstetten: 40.000 Euro
- Eschbronn Sanierung Ortsmitte, Ausbau Pfarrgasse und Rathausplatz, Ortsteil Mariazell: 800.000 Euro
- Fluorn-Winzeln Sanierung „Alte Kirche“ zur gemeindlichen Versammlungsstätte (denkmalgeschütztes Kulturdenkmal): 100.000 Euro
- Hardt Sanierung katholische Kindertagesstätte „St. Elisabeth“, Altbau (Investitionskostenzuschuss): 280.000 Euro
- Lauterbach Straßensanierung („Oberer Talweg“, „Imbrand-Hölzleshof“, „Hilsenbühl“, „Straße zum Kienbronn“): 240.000 Euro
- Oberndorf Beschaffung Feuerwehrfahrzeug (MLF), Abteilung Boll: 70.000 Euro
- Schenkenzell Sanierung Bauhof (Dach, Heizung und Elektroinstallation): 120.000 Euro
- Sulz Sanierung Bauhof: 700.000 Euro
- Villingendorf Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug (Unimog) mit Anbaugeräten für den Winterdienst: 100.000 Euro
Der Ausgleichstock
Der Ausgleichstock ist ein Instrument des kommunalen Finanzausgleichs. Die Investitionshilfen ermöglichen es den Kommunen, die nötigen Eigenmittel für dringende Maßnahmen aufzubringen. Über die Bewilligung der Ausgleichstockmittel entscheidet jährlich ein beim jeweiligen Regierungspräsidium angesiedelter Verteilungsausschuss, der aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände (Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag) sowie zwei Vertretern des Regierungspräsidiums besteht.
