Diese Regeln gelten für Zweiradfahrer
: Polizei stellt bei Kontrollen in Rottweil zahlreiche Verstöße fest

Die Polizei hat am Montag in Rottweil mobile Verkehrskontrollen durchgeführt. Im Fokus der Beamten standen insbesondere Zweiradfahrer. Diese Verstöße wurden festgestellt.
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red/pz
Rottweil
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E-Scooter: ARCHIV - 17.04.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Wismar: Ein Reisender fährt mit seinem E-Scooter über den Bahnsteig. (zu dpa: «Dieb flüchtet mit zwei Meter großem Aufsteller auf E-Scooter») Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auch für E-Scooter-Fahrer gelten bestimmte Verkehrsregeln. Die Polizisten stellten in Rottweil mehrere Verstöße fest. (Symbolfoto)

Jens Büttner/dpa
  • Polizei kontrollierte am Montagnachmittag in Rottweil vorrangig Zweiradfahrer.
  • Mehrere Verstöße festgestellt – betroffen waren Fahrräder, E‑Scooter und Motorräder.
  • 15-Jähriger fuhr Kleinkraftrad mit Mängeln, Verdacht auf zu hohe Geschwindigkeit und fehlende Fahrerlaubnis.
  • E‑Scooter-Fahrer nutzte Handy während der Fahrt, 100 Euro Bußgeld und ein Punkt.
  • Weitere Verstöße: Fahren auf Gehwegen, Personenbeförderung; Polizei nennt E‑Scooter-Regeln.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Montagnachmittag hatten Polizeibeamte des Polizeireviers Rottweil insbesondere Zweiradfahrer im Blick. Die Polizisten kontrollierten bei ihren mobilen Verkehrskontrollen etwa zehn Fahrräder, E Scooter und Motorräder und stellten hierbei mehrere Verstöße fest.

Laut Mitteilung der Polizei stellten die Beamten bei der Kontrolle eines 15-Jährigen an dessen Kleinkraftrad mehrere technische Mängel fest. Außerdem ergab sich der Verdacht, dass das Fahrzeug schneller als zulässig fährt und der Jugendliche somit ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an.

Ein E-Scooter-Fahrer benutzte während der Fahrt ein Mobiltelefon und muss sich nun auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Die Beamten verwarnten ebenso zwei weitere E-Scooter-Fahrer, da sie mit ihren elektrischen Tretrollern auf dem Gehweg unterwegs waren. Weiterhin wurde eine Verwarnung wegen eines Verstoßes bei der Personenbeförderung ausgestellt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass mit E-Scootern nicht auf Gehwegen gefahren werden darf. Vielmehr sollte – wenn vorhanden – der Radweg und sonst die Straße benutzt werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, sodass die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden sollte. Das Fahren in Fußgängerzonen ist laut Polizei nicht erlaubt.

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Diese Regeln gelten bei E‑Scootern

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Geschwindigkeit: max. 20 km/h
  • Nur mit Versicherung und Kennzeichen
  • Zu zweit fahren ist verboten
  • Bei einem Handy in der Hand kommen auf den Fahrer ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg zu
  • Es gelten die üblichen Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge

Die Polizei kündigt an, auch weiterhin Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.