Bis zu 70.000 Euro
: Anwohner in Zimmern wehren sich gegen Erschließungsbeiträge

320 Meter Straße sorgen für großen Unmut: In Zimmern wollen Anwohner drohende Erschließungsbeiträge nicht hinnehmen. Es stehen enorme Beträge im Raum.
Von
red/pm
Zimmern
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Die Protestaktion der Anwohner der Linden- und Schützenstraße in Zimmern stößt auf große Resonanz.

Frank
  • Anwohner in Zimmern ob Rottweil wehren sich gegen geplante Erschließungsbeiträge.
  • Bis zu 70.000 Euro je Eigentümer stehen im Raum, durchschnittlich rund 40.000 Euro pro Grundstück.
  • 31 Grundstücke in der Lindenstraße betroffen – etwa 320 Meter Straße sind Auslöser.
  • Interessengemeinschaft fordert Klärung der Rechtsgrundlagen und beantwortete Fragen durch die Gemeinde.
  • Sorge vor finanzieller Überforderung, besonders bei Rentnern; Fälligkeit der Beiträge ab 2028 geplant.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Rund 60 Anwohner der Linden- und Schützenstraße in Zimmern ob Rottweil haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Ihr Ziel: Sie wollen die geplanten Erschließungsbeiträge der Gemeinde kritisch prüfen lassen und Antworten auf zahlreiche offene Fragen erhalten. Für einzelne Eigentümer stehen laut Mitteilung der Interessengemeinschaft Beträge von bis zu 70.000 Euro im Raum.

Auslöser des Konflikts sind rund 320 Meter Straße. Während die Gemeinde, wie die Anwohner in einer Presseerklärung berichten, von einer noch abzurechnenden Erschließung ausgehe, seien sie überzeugt, dass die Straßen längst erschlossen sind. Die finanziellen Folgen wären für viele erheblich. Nach bisherigen Berechnungen könnten durchschnittlich rund 40.000 Euro pro Grundstück fällig werden. Insgesamt seien zunächst 31 Grundstücke in der Lindenstraße betroffen.

Besonders belastend sei die Situation für ältere Eigentümer. In 15 der betroffenen Häuser hätten Rentnerinnen und Rentner ihr gesamtes Berufsleben investiert. Weitere 16 Grundstücke gehören Berufstätigen, darunter drei Familien, die erst vor Kurzem gekauft haben und bereits hohe Kredite bedienen.

Es könnte der Hausverkauf drohen

Die angekündigte Fälligkeit der Beiträge im Jahr 2028 und die damit verbleibende Zeit von ein bis zwei Jahren, die die Gemeinde zur Finanzierung nennt, empfinden viele nicht als ausreichende Entlastung. Gerade für Rentner sei eine Kreditfinanzierung kaum möglich. Im schlimmsten Fall könnte finanzielle Unterstützung durch die eigenen Kinder erforderlich werden oder sogar der Verkauf des Hauses drohen.

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Rechtliche Grundlagen klären

Als Sprecher der Interessengemeinschaft betonen Christa Dürrschnabel und Michael Ober, dass es ihnen nicht darum gehe, sich einer sachlichen Diskussion zu verweigern. Vielmehr verlangen sie eine nachvollziehbare Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen, bevor der Gemeinderat über die Beiträge entscheidet.

Dabei sehen die Betroffenen mehrere Punkte als ungeklärt an. Nach ihren Unterlagen gibt es für eine Straßenseite offenbar keinen Bebauungsplan. Die dortigen Gebäude seien vielmehr „wie gebaut“ entstanden. Aus Sicht der Interessengemeinschaft könnte dies für die rechtliche Bewertung der Erschließung von Bedeutung sein. Auch die vorhandene Infrastruktur wirft Fragen auf: Die Kanalisation wurde bereits 1989 erneuert, während die Straßenbeleuchtung und die Asphaltdecke teilweise aus den 1950er- und 1960er-Jahren stammen. Die Anwohner wollen deshalb wissen, ob eine Beitragserhebung nach so langer Zeit überhaupt noch möglich ist.

Unklar ist für sie zudem, warum Grundstücke an der benachbarten Konrad-Mager-Straße offenbar nicht in die Beitragspflicht einbezogen werden, obwohl auch deren Eigentümer von der Erschließung profitieren könnten.

Fragen an die Gemeinde

Die Interessengemeinschaft habe der Gemeindeverwaltung deshalb einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt. Eine schnelle Antwort sei jedoch ausgeblieben. In einem Schreiben habe die Verwaltung mitgeteilt, eine „kurzfristige Aufarbeitung“ der Fragen sei nicht möglich.

Das sorgt bei den Anwohnern für zusätzlichen Unmut. Sie fragen sich, weshalb Informationen zu rechtlichen Grundlagen, die nach ihrer Wahrnehmung bereits Grundlage der angekündigten Beiträge sind, nicht vor der Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats vollständig vorliegen sollen.

Für die Familien geht es um viel

Nun richtet sich der Blick auf den Gemeinderat. Für die Verwaltung geht es um Erschließungskosten und Berechnungsformeln. Für die betroffenen Familien gehe es dagegen um weit mehr, betont die Interessengemeinschaft: um finanzielle Sicherheit, das eigene Zuhause und in manchen Fällen um das Vermögen eines ganzen Arbeitslebens.