Zwei Fälle in Baden-Baden und Ortenberg
: Polizei warnt vor den Konsequenzen von unbedachten Drohungen

Zum wiederholten Mal kam es in den letzten Tagen zu größeren Polizeieinsätzen wegen ausgesprochenen Bedrohungen, einmal in Baden-Baden und auch in Ortenberg.
Von
red/st
Ortenberg
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Traktor verliert Ladung: ARCHIV - 09.03.2020, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Ein Blaulicht der Polizei leuchtet auf. (zu dpa: «Drei Tonnen Getreide fallen von Anhänger auf die Straße») Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Drohung, eine Waffe einzusetzen, stellt den Strafbestand der Bedrohung dar.

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
  • Polizei rückte in Baden-Baden und Ortenberg wegen verbaler Waffendrohungen aus.
  • In Baden-Baden bedrohte ein 60-Jähriger Klinikpersonal und wurde vorläufig festgenommen.
  • Wohnung wurde durchsucht – eine Waffe fand die Polizei nicht.
  • In Ortenberg soll ein 77-Jähriger einem Mann den Einsatz einer Schusswaffe angedroht haben.
  • Polizei warnt: Unbedachte Drohungen sind strafbar und können Kosten nach sich ziehen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein 60-jähriger Mann bedrohte am Montagabend die Mitarbeiter eines Klinikums in Baden-Baden aufgrund einer von ihm empfundenen nicht zufriedenstellenden Behandlung. Die Äußerung, dass er eine Pistole zu Hause habe und diese auch einsetzen wolle, löste seine vorläufige Festnahme und im Anschluss eine Durchsuchung der Wohnung aus. Eine Waffe konnte allerdings nicht festgestellt werden, teilte die Polizei mit.

Etwa drei Stunden später rückten Polizeibeamte wegen einer Bedrohungslage in Ortenberg aus. Auch hier soll ein Mann durch einen 77-Jährigen verbal mit dem Einsatz einer Schusswaffe bedroht worden sein, weil er mit seinem Hund unberechtigt über ein Grundstück gelaufen sein soll. Eine Waffe konnte auch hier nicht aufgefunden werden.

Die Polizei weist daraufhin, dass unbedachte, impulsive oder leichtfertige Drohungen oftmals größere Einsätze von Polizei- und Rettungskräften nach sich ziehen können. Wenn jemand „einem anderen Menschen die Begehung einer rechtswidrigen Tat gegen ihn oder einer nahestehenden Person androht“, erfüllt dies den Tatbestand einer Bedrohung nach dem Strafgesetzbuch und kann durch die Justiz mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Drohungen können teure Polizeieinsätze verursachen

Überdies können solche Polizeieinsätze auch für den Auslöser unangenehme Konsequenzen haben und ihn gar Gefahr bringen. Durch Einsätze dieser Art entstehen bei der Polizei und den Rettungskräften Kosten. In der Regel prüft die Polizei, ob diese Kosten einem Verursacher auferlegt werden können.