Tipps vom Ortenauer Kreisbrandmeister
: So gelingt der Jahreswechsel trotz Böller und Raketen sicher

An vielen Orten wird das neue Jahr mit buntem Feuerwerk, Böllern und Raketen begrüßt. Damit die Party dabei nicht in der Notaufnahme oder mit einem Feuerwehr-Einsatz endet, geben Kreisbehörden Tipps, damit Silvester ein schönes Fest wird.
Von
red/ma
Offenburg
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Auf Nummer sicher gehen: Wer Feuerwerkskörper kauft, sollte laut Ortenauer Amt für Gewerbeaufsicht unbedingt auf die sogenannte CE-Kennzeichnung achten. Dann seien Böller und Co. auf „ordnungsgemäße Funktionalität“ geprüft worden.

picture alliance/dpa/Christophe Gateau

„Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug.

Die oft überschwängliche Stimmung sollte niemanden dazu verleiten, unsachgemäß oder leichtsinnig zu handeln“, betont Maximilian Ganninger, Leiter des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht.

„Brandwunden oder Verletzungen des Trommelfells, wie sie immer wieder vorkommen, lassen sich vermeiden, wenn Feuerwerkskörper nicht leichtfertig, sondern mit der notwendigen Sorgfalt abgebrannt werden“, so Ganninger.

Amt überprüft Verkäufer von Feuerwerkskörpern

Auch sollten Verbraucher nicht erst bei der Verwendung, sondern bereits beim Kauf angemessene Sorgfalt walten lassen. „Grundsätzlich sind nur pyrotechnische Artikel zu verwenden, die mit einer CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung bestätigt, dass der Feuerwerksartikel auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurde. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat beispielsweise die europaweit gültige Kennnummer 0589“, sagt der Amtsleiter und weist darauf hin, dass es immer wieder vorkommt, dass auch nicht zertifizierte Artikel ihren Weg hinter die Ladentheke finden.

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Ein gewissenhafter Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt schon vor der Nutzung an der Verkaufstheke. „Wer Raketen und Böller der Kategorie F2 an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, bringt diese in Gefahr und handelt unverantwortlich. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur unter Aufsicht von sogenannten „bestellten verantwortlichen Personen“ abgegeben werden. Diese sind vom Unternehmer eigens für diese Aufgabe zu beauftragen“, erklärt Ganninger und ergänzt: „Wir nehmen den Einzelhandel in die Verantwortung und kontrollieren regelmäßig Verkauf und Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Verkaufsstellen.“

Kreisbrandmeister Bernhard Frei gibt zu Silvester Tipps.

Foto: Spether

Zum Jahreswechsel erinnert auch Kreisbrandmeister Bernhard Frei daran, wie wichtig Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Feuerwerkskörpern sind, um Brände zu vermeiden. Mit einfachen Maßnahmen können Bürger ihre Sicherheit erhöhen und Schäden verhindern. „Werden Sie selbst zum Brandschützer und prüfen Sie Ihr Umfeld auf mögliche Gefahrenquellen“, appelliert Frei. Besonders wichtig sei es, brennbare Gegenstände wie Sonnenschirme, leere Kisten oder Papierstapel von Balkonen und Terrassen zu entfernen. Auch ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten entsorgt werden, da sie ein hohes Brandrisiko darstellen.

Außerdem empfiehlt der Kreisbrandmeister, Fenster, Dachluken und Türen in der Silvesternacht geschlossen zu halten, damit keine fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ins Gebäudeinnere gelangen können. „Nach dem Feuerwerk ist ein Kontrollgang ums Haus und Grundstück ratsam. Glühende Reste von Raketen oder Böllern sollten sofort gelöscht werden“, so Frei. Für ein sicheres Feuerwerk weist er darauf hin, Raketen immer so auszurichten, dass sie ihre Wirkung gefahrlos am Himmel entfalten können. Feuerwerkskörper sollten niemals auf Gebäude gerichtet werden, insbesondere Fachwerkhäuser und Scheunen seien gefährdet. In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zudem verboten.

Im Notfall sind Wehren unter der 112 erreichbar

„Zuwiderhandlungen können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern gefährden auch Menschenleben und Eigentum“, mahnt Frei. Ein weiterer Hinweis gilt dem respektvollen Umgang mit Mitmenschen: „Bitte achten Sie darauf, andere nicht zu gefährden, weder durch Lärm noch durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.“

Abschließend betont Frei, dass die Feuerwehren des Ortenaukreises im Notfall unter der europaweiten Notrufnummer 112 rund um die Uhr erreichbar sind: „Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und den richtigen Vorsichtsmaßnahmen kann Silvester für alle ruhig und sicher verlaufen.“

Hier gibt es Antworten

In diesem Jahr ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – sogenannter Kleinfeuerwerke – noch bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt. Gezündet werden dürfen diese Feuerwerksartikel allerdings nur an Silvester, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar. Weitere Auskünfte geben die Mitarbeiter des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht unter Telefon 0781/ 8 05 99 07 oder per E-Mail an gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de.