SB+SB+Polizei klärt auf
: Was passiert mit den in der Ortenau beschlagnahmten Drogen?

Nach Schlägen gegen den Drogenhandel stellt sich die Frage: Was passiert mit beschlagnahmtem Rauschgift? Der Ablauf ist klar geregelt – und endet nicht in der Ortenau.
Von
Felix Paschke
Offenburg
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Beschlagnahmte Drogen gelten als Beweismittel. Sobald sie nicht mehr für ein Strafverfahren benötigt werden, werden sie vernichtet. In Baden-Württemberg ist dafür das Landeskriminalamt zuständig (Symbolfoto).

Christian Charisius/dpa