SB+SB+Offenburger Richter klärt auf
: Wenn auf Mord Freispruch folgt – der Täter aber nicht freikommt

Die Zahl der Sicherungsverfahren hat sich am Landgericht Offenburg in zwei Jahren mehr als verdreifacht. Dabei geht es um die Unterbringung von Tätern in der Psychiatrie.
Von
Marco Armbruster
Offenburg
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Am Landgericht Offenburg häuften sich im vergangenen Jahr die Sicherungsverfahren, bei denen ein Richtergremium über die zwangsweise Unterbringung eines Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik entscheiden muss.

Armbruster