Bereits 2023 verurteilt
: Ortenauer wird wegen Verbreitens und Abrufens von Kinderpornografie angeklagt

Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen einen 44-Jährigen erhoben. Über die Zulassung der Anklageschrift entscheidet das Amtsgericht Offenburg.
Von
red/st
Ortenau
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Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg: ARCHIV - 29.05.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Auf einem Roll-Up im Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg ist der Name der Einrichtung angebracht. (zu dpa: «Kinderpornografie verbreitet? Anklage gegen 44-Jährigen») Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Cybercrime-Zentrum erwirkte einen Haftbefehl gegen den 44-Jährigen.

Uli Deck/dpa
  • Anklage gegen 44-Jährigen wegen Verbreitens und Abrufens kinderpornografischer Inhalte.
  • Zuständig ist das Amtsgericht Offenburg – es entscheidet über die Zulassung der Anklage.
  • Laut Anklage nutzte er ab dem 28. September 2025 ein Online-Portal für Versand und Abruf.
  • Der Mann wurde bereits im Januar 2023 zu vier Jahren Haft verurteilt.
  • Festnahme am 20. Juli 2026; seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Nach Abschluss der im Auftrag des bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg durch das Polizeipräsidium Offenburg durchgeführten Ermittlungen hat das Cybercrime-Zentrum gegen einen 44 Jahre alten Mann aus dem Ortenaukreis Anklage zum Amtsgericht Offenburg erhoben. Dem Tatverdächtigen werden laut Mitteilung in der Anklageschrift das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie das Abrufen kinderpornografischer Inhalte jeweils in mehreren Fällen vorgeworfen.

Der Angeschuldigte soll ab dem 28. September 2025 unter Nutzung eines Online-Portals inkriminierte Inhalte an andere Nutzer versandt und zusätzlich selbst kindepornografische Inhalte im Internet gezielt aufgerufen und betrachtet haben. Der Angeschuldigte war bereits im Januar 2023 vom Landgericht Offenburg unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er verbüßte diese Haftstrafe inklusive der Untersuchungshaft bis Juli 2025.

Angeschuldigter bereits 2023 verurteilt

Die Ermittlungen beruhen auf einer Mitteilung des zum Versand genutzten Online-Portals. Der Angeschuldigte wurde am 20. Juli 2026 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Amtsgericht Offenburg entscheiden.