SB+SB+43-Jähriger legt Revision ein
: Offenburger Mord-Urteil landet am Bundesgerichtshof

Der im August wegen des Mordes an einer Frau in Offenburg verurteilte 43-Jährige hat fristgerecht Revision eingelegt – nun muss das oberste deutsche Gericht entscheiden.
Von
Marco Armbruster
Offenburg
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Im Namen des Volkes: Das Schwurgericht des Landgerichts Offenburg hat den 43 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – dagegen legte der Verurteilte Revision ein. Nun muss der Bundesgerichtshof sich der Sache annehmen, solange ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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