Tierschutz in Oberndorf
: Gegen unkontrollierte Vermehrung

Der Gemeinderat beschließt eine Katzenschutzverordnung auch für die Gesamtstadt Oberndorf.
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(red/pm)
Oberndorf
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Verantwortungsbewusste Katzenhalter handeln ohnehin so, wie es die Katzenschutzverordnung vorsieht. (Symbolfoto)

Pixabay

In Deutschland leben rund zwei Millionen so genannte Streunerkatzen. Zumeist sind dies ausgesetzte oder entlaufene Hauskatzen. Es bilden sich Kolonien in Gartenanlagen, Friedhöfen, im Bereich von Bauernhöfen und an brachliegenden Grundstücken.

Da Streunerkatzen sich bislang in der Regel in menschlicher Obhut befunden haben, sind diese auf menschliche Hilfe angewiesen und können sich nicht vollkommen selbstständig versorgen. Die Folge davon sind Unterernährung und Krankheiten.

Beachtliche Anzahl innerhalb kurzer Zeit

Eine Katzenpopulation könne sich rasch vergrößern, informiert die Stadt: Kätzinnen können in der Regel zweimal pro Jahr circa drei Junge zur Welt bringen, „diese vermehren sich ebenfalls weiterhin unkontrolliert, so dass innerhalb kürzester Zeit eine beachtliche Anzahl Katzen vorhanden ist.“

Krankheiten können auch Menschen betreffen

Krankheiten können sowohl unter den Katzen der Kolonie als auch an Haustiere – und im Falle einer Zoonose auch auf den Menschen – übertragen werden. Auch unkastrierte Hauskatzen tragen zur Vermehrung der Streunerkatzen bei. „Aus diesem Grund gehört zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung das Kastrieren der eigenen Katze, sollte diese die Möglichkeit des unkontrollierten Freigangs haben.“

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Durch die Verordnung solle das unkontrollierte Vermehren der Streunerkatzen eingedämmt werden, um diese vor Krankheiten, Hunger und Leid zu schützen. Große Populationen können so gemindert und der Schutz von Leben und Gesundheit der freilebenden Katzen gewährleistet werden. Aufgefundene Hauskatzen können dem Besitzer durch die Kennzeichnung und Registrierung entsprechend zugeordnet werden.

Ab 3. Oktober

Die wichtigsten Bestimmungen der Katzenschutzverordnung beinhalten die Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung aller Katzen, sowohl freilebende Katzen als auch Katzen, die in einem Haushalt leben und Freigang haben.

Reine Wohnungskatzen sind von der Verordnung ausgenommen. Die Verordnung tritt nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 3. Oktober in Kraft.