Stadtwald Oberndorf
: Weshalb dieser Eingriff kommen muss

Im Felsenweg in Aistaig kam es neulich zu einem Zwischenfall: Zwei Eschen sind umgestürzt. Eine Kontrolle zeigt: Es gibt weiteres Gefahrenpotenzial.
Von
red/pm
Oberndorf-Aistaig
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- (Archivbild)

Nicht nur Eschen, wie neulich beim Aistaiger Felsenweg, halten mancher Belastung nicht mehr Stand. Stürzen sie um verursachen dabei Schaden, haftet die Stadt. Um das im bereich Eschenweg zu verhindern, ist ein größerer Eingriff in den Wald darüber geplant.   (Symbolbild)

Eich
  • Oberhalb des Felsenwegs in Aistaig stürzten zwei Eschen auf eine Pergola – Kontrolle folgte.
  • Untersuchungen zeigten weitere gefährliche Bäume über angrenzenden Grundstücken.
  • Stadt Oberndorf trägt die Verkehrssicherungspflicht und beauftragt das Forstamt.
  • Ein 200 Meter langer Maschinenweg gilt als einzige geeignete Lösung für sichere Fällungen.
  • Naturschutzrechtliche Befreiung im Gebiet Brandhalde liegt vor, Umsetzung noch im August.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Notwendige Verkehrssicherungsarbeiten im Stadtwald oberhalb des Felsenwegs: Stadt und Forstamt informieren über erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Nachdem zwei Eschen aus dem Stadtwald auf eine Pergola im Bereich des Felsenwegs gestürzt waren, wurde der gesamte Waldbereich oberhalb der Bebauung des Felsenwegs eingehend hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit untersucht. Dabei wurden weitere Gefahrenpotenziale durch Bäume festgestellt, die auf angrenzende Grundstücke und die dortige Bebauung stürzen könnten. Aufgrund der bestehenden Gefährdung bestehe Handlungsbedarf, teilt die Stadt mit.

Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von einem Wald durch beispielsweise umstürzende Bäume an öffentlichen Straßen oder oberhalb der Bebauung ausgehen, liegt grundsätzlich beim Waldbesitzer. Im vorliegenden Fall ist dies die Stadt Oberndorf am Neckar. Die entsprechenden Kontroll- und Aufgabenbereiche seien vertraglich auf das zuständige Forstamt übertragen worden.

Maschinenweg für sichere Arbeiten erforderlich

Zur Beseitigung der bestehenden Gefahren habe man verschiedene Möglichkeiten geprüft. „Als einzige technisch geeignete Möglichkeit hat sich der Bau eines Maschinenwegs im Stadtwald oberhalb des Felsenwegs erwiesen. Der rund 200 Meter lange Maschinenweg ermöglicht den Einsatz eines Forstspezialschleppers“, erklärt die Stadtverwaltung. Damit könnten die betroffenen Bäume kontrolliert und sicher aus dem Gefahrenbereich entnommen werden. Eine andere geeignete technische Möglichkeit zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten sei bei der Prüfung der Alternativen nicht festgestellt worden.

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Naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt

Der betroffene Waldabschnitt befindet sich im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Brandhalde. Ein Wegebau ist dort grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die Anlage des Maschinenwegs war daher eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Die geplante Maßnahme wurde mit dem amtlichen Naturschutz sowie verschiedenen Naturschutzverbänden besprochen und naturschutzrechtlich abgestimmt. Das erforderliche Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Die Befreiung zur Anlage des Maschinenwegs wurde erteilt.

Die Umsetzung des Maschinenwegs kann unter Einhaltung der festgelegten naturschutzrechtlichen Auflagen noch im August erfolgen.

Bei der Maßnahme handele es sich nicht um eine reguläre forstwirtschaftliche Erschließung, sondern um eine notwendige Maßnahme zur Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr: „Ziel ist es, die bestehende Gefährdung für Menschen sowie für angrenzende Grundstücke und Gebäude zu beseitigen.“

Die Stadt Oberndorf am Neckar bittet um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten und die damit verbundenen vorübergehenden Eingriffe in den Waldbereich.