SB+SB+Bürgerentscheid zu Windkraft in Sulz
: Infobroschüre soll nicht an alle Haushalte verteilt werden

Bürgerinitiative wertet dies als Nachteil für ihre Interessen. Wir haben bei der Stadt nachgefragt. Und sie liefert den Beleg, weshalb das hybride Vorgehen rechtssicher ist.
Von
Marcella Danner
Sulz am Neckar
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Diese Broschüre lag beim jüngsten Bürgerentscheid zum Thema Windkraft dem Sulzer Mitteilungsblatt bei. Diesmal wurde eine hybride Form der Verbreitung gewählt.

Diese Broschüre war zunächst für den jüngsten Bürgerentscheid zum Thema Windkraft in Sulz am Neckar gedacht. Allerdings hatte seinerzeit das Verwaltungsgericht Freiburg den für den 8. Dezember 2024 geplanten Bürgerentscheid  kurzfristig untersagt. Die Fragestellung des damals eingereichten Bürgerbegehrens war nach Auffassung des Gerichts zulässig. Damit war es anderer Meinung als der Sulzer Gemeinderat, der anhand zweier eingeholter Rechtsgutachten das Bürgerbegehren Ende September 2024 als unzulässig abgelehnt hatte. Die Abstimmung fand schließlich am 23. Februar 2025 – paralell zur Bundestagswahl – statt. Inklusive neuer Broschüre. Um nicht seinerzeit noch mehr Verwirrung zu stiften, hatten wir damals in unserer Berichrerstattung im Foto das „alte“ Datum durchgestrichen.

Marcella Danner (Archiv)