Zusammenarbeit beschlossen
: Standesämter in Haiterbach, Egenhausen und Ebhausen machen gemeinsame Sache

Der Gemeinderat Egenhausen hat auch zugestimmt: Die Standesämter Haiterbach, Egenhausen und Ebhausen sollen mehr zusammenarbeiten, um auch bei Ausfällen handlungsfähig zu bleiben. Heiraten kann man aber weiterhin überall.
Von
Wiebke Jansen
Egenhausen
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Ein Stammbuch liegt auf einem Tisch

Standesamtsangelegenheiten können weiterhin in allen Gemeinden erledigt werden. In der Verwaltung soll jetzt eine Verwaltungsgemeinschaft entstehen. (Symbolbild)

Silas Stein/dpa-mag/dpa
  • Egenhausen, Haiterbach und Ebhausen bilden einen gemeinsamen Standesamtsbezirk.
  • Start zum neuen Jahr: Der Bezirk heißt „Oberes Nagoldtal“.
  • Ziel ist Handlungsfähigkeit bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung des Personals.
  • Bürger erledigen Fälle weiter vor Ort – Heiraten bleibt in jeder Kommune möglich.
  • Nach allen Ratsbeschlüssen folgt die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Gemeinderat Egenhausen ist einverstanden: Die Standesämter Haiterbach, Ebhausen und Egenhausen sollen zusammenarbeiten. Zum neuen Jahr soll damit der gemeinsame Standesamtsbezirk „Oberes Nagoldtal“ entstehen.

Vor allem wenn Urlaub, Krankheit oder Fortbildung für Personalengpässe sorgen, soll so gewährleistet werden, dass die Standesämter weiter handlungsfähig bleiben. „Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vor Ort grundsätzlich nichts“, heißt es im Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde Egenhausen.

Heiraten ist weiter in jeder Gemeinde möglich

„Standesamtsfälle werden weiterhin in der jeweiligen Kommune bearbeitet, sodass die Bürgerinnen und Bürger ihre standesamtlichen Angelegenheiten wie gewohnt vor Ort erledigen können.“ Auch kann jeder weiterhin in seiner Heimatgemeinde heiraten.

Haiterbach und Ebhausen haben dieser neuen Regelung ebenfalls zugestimmt. „Nach den Beschlüssen aller drei Gemeinderäte muss die öffentlich-rechtliche Vereinbarung noch von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden“, erläutert die Gemeinde Egenhausen abschließend.

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