Verschenkbörse in Haiterbach
: Gebrauchtes soll neuen Besitzer finden

Im Rahmen seines Projekts „Haiterbach – do it“ veranstaltet das Mehrgenerationenhaus in Haiterbach am Samstag, 28. Februar, eine Verschenkbörse für Gebrauchtwaren.
Von
Markus Katzmaier
Oberndorf
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Das Symbolfoto zeigt eine Gebrauchtwarenbörse, wie sie auch in Haiterbach aussehen könnte.

Theater im Deutschen Haus

„Gebrauchtes wechselt kostenfrei in neue Hände“ – so erklärt der Flyer zur Verschenkbörse des Mehrgenerationenhauses am Samstag, 28. Februar, 10 bis 13 Uhr in der Zehntscheuer das Prinzip mit einem Satz. Gut erhaltene Gegenstände sollen so die Chance haben, bei einem neuen Besitzer weiter im Gebrauch zu bleiben, statt entsorgt zu werden.

Wobei dieses Schicksal dann doch jene Gegenstände ereilen wird, die am Ende nicht mitgenommen werden. Da passt es, dass die Aktion von der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) im Landkreis Calw unterstützt wird.

Die Verschenkbörse findet im Bürgersaal der Zehntscheuer in der Beihinger Straße 10 statt. Der Saal befindet sich im dritten Stock. Der Aufzug kann genutzt werden.

Warenannahme am Tag vor der Börse

Die Warenannahme ist am Tag vor der Verschenkbörse, am Freitag 27. Februar, in der Zeit von 15 bis 18.30 Uhr möglich.

Abgegeben werden dürfen saubere, gut erhaltene Haushaltsartikel, zum Beispiel Geschirr, Töpfe, Besteck, Küchengeräte, Vasen, gut erhaltene Kleidung für Erwachsene und Kinder. Ebenso willkommen sind Schuhe, Schulranzen, Bücher, Spielsachen, Sportartikel (kein Wintersport), Elektroartikel (Radio, Mixer, keine Computerteile).

Die Veranstalter bitten, keine großen, sperrigen Gegenstände abgeben, da man sonst in Platznot gerate.

Nicht angenommen werden: Skiausrüstung, Haushaltstextilien, Lederwaren, Möbel, Öfen, CDs, DVDs, Schallplatten, defekte Geräte, Elektronikbauteile, Computerteile, Flüssigkeiten wie Laugen, Farben oder Chemikalien, kaputte Kleidung, Feder- und Bettdecken, Matratzen, große Decken- und Wandlampen, Autoreifen oder generell Abfall.

Keine Abgabe an Händler

Die Waren müssen sauber, intakt und funktionstüchtig sein. Zusammengehörendes (Kaffeeservice, Spiele) sollen gebündelt und gegebenenfalls beschriftet werden. Kleidungsstücke sollen mit der Konfektionsgröße ausgezeichnet zeichnen. Schuhe sollen paarweise gebündelt und ebenfalls mit der Größe ausgezeichnet werden.

Waren werden nicht an Händler abgegeben. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit dem Einverständnis für die Aufnahme von Gruppenfotos und gegebenenfalls einer entsprechenden Veröffentlichung verbunden.

Eine Haftung für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit sämtlicher Waren wird laut Veranstalter ausgeschlossen.

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