Schwerer Unfall bei Nagold: Betrunkene Fahrerin muss nicht vor Gericht

Am Morgen des Ostersonntag verunglückten fünf junge Frauen auf der Strecke zwischen Nagold und Jettingen schwer.(Archivfoto)
SDMG / Dettenmeyer- Nach schwerem Unfall zwischen Nagold und Jettingen erhält die Fahrerin einen Strafbefehl.
- Sie fuhr am Ostersonntag betrunken, die Staatsanwaltschaft nennt 1,0 Promille.
- Fünf Frauen wurden schwer verletzt, teils lebensgefährlich – ohne bleibende Schäden.
- Urteil: 50 Tagessätze Geldstrafe – plus Entzug der Fahrerlaubnis mit sechs Monaten Sperre.
- Der Strafbefehl ist rechtskräftig geworden, da kein Einspruch eingelegt wurde.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Um 7 Uhr morgens am Ostersonntag sind fünf junge Frauen in einem Kleinwagen auf der B28 von Nagold Richtung Jettingen unterwegs. Wie sich später herausstellt, ist die Fahrerin betrunken. Die Staatsanwaltschaft Tübingen beziffert den Blutalkoholwert auf Nachfrage inzwischen auf 1,0 Promille, sie ist nach der Definition nur „relativ fahruntüchtig“. „Absolute Fahruntüchtigkeit“ wird erst ab 1,1 Promille vermutet.
Der Wagen der fünf Frauen kommt in einer Kurve von der Straße ab, überschlägt sich mehrfach. Das Auto kommt schließlich an der Böschung neben der Bundesstraße auf dem Dach zum Stehen.
Alle fünf Frauen werden schwer verletzt
Fünf Rettungswagen, zwei Notärzte, ein Rettungshubschrauber, vier Feuerwehrfahrzeuge und vier Streifenwagen der Polizei eilen an die Unfallstelle. Bilanz des schweren Unfalls: Die 19-jährige Fahrerin und ihre vier Mitfahrerinnen im Alter von 18 bis 20 Jahren werden allesamt schwer und zum Teil lebensgefährlich verletzt in umliegende Krankenhäuser eingeliefert.
Zum Glück bleiben bei den verletzten Frauen offenbar keine bleibenden Schäden. Die Beifahrerin wird erst am 13. April – über eine Woche nach dem Unfall – aus der stationären Behandlung im Krankenhaus entlassen. Alle weiteren Frauen halten sich bis zum Mittwoch nach dem Ostersonntag in der Klinik auf.
Doch hat der schwere Unfall auch juristische Folgen für die betrunkene Fahrerin? Die Staatsanwaltschaft Tübingen nimmt sich der Sache in der Folge an und entschließt sich dazu, einen Strafbefehl zu beantragen. „Das Strafbefehlsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft dann gewählt, wenn keine Freiheitsstrafe angestrebt wird“, erklärt Lukas Bleier, Pressesprecher der Tübinger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Redaktion.

Das Nagolder Amtsgericht hat in dem Fall den Strafbefehl erlassen.
Sebastian Bernklau„Nach Erlass des Strafbefehls durch das zuständige Gericht, steht der oder dem Angeklagten sodann die Möglichkeit eines Einspruchs offen. Nur wenn ein solcher Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Ansonsten wird der Strafbefehl ohne Hauptverhandlung rechtskräftig.“
Höhe der Geldstrafe wird nicht mitgeteilt
Genauso ist es in dem Verfahren gegen die Fahrerin nun auch gekommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl, den das Nagolder Amtsgericht in der Folge auch erließ: Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Zusätzlich wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen, und für eine neu zu erteilende Fahrerlaubnis setzte das Gericht eine Sperre von sechs Monaten fest.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig geworden, weil die Angeklagte keinen Einspruch dagegen eingelegt hat. Wie hoch der einzeln verhängte Tagessatz und wie hoch damit die gesamte Geldstrafe liegt, wird in solchen Verfahren nicht mitgeteilt, wenn keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet.
