Nagold: Lebenslange Haft für Mord in Hochdorf

In diesem Haus in Nagolder Stadtteil Hochdorf wurde der 61-Jährige Frührentner im Mai 2013 umgebracht.
KatzmaierNagold/Tübingen - Im Hochdorfer Mordfall verhängte das Landgericht Tübingen gestern eine lebenslängliche Haftstrafe gegen den 44-jährigen Angeklagten. Der tötete nach Überzeugung des Gerichts sein 61-jähriges Opfer, um die Darlehensschulden von rund 140.000 Euro weiter geheim zu halten.
Nur selten waren im Verlauf des neuntägigen Mordprozesses Gefühlsregungen des 44-jährigen erkennbar geworden. Auch das Urteil der Großen Schwurgerichtskammer am Landgericht Tübingen schien er gestern Nachmittag zunächst nahezu regungslos hinzunehmen. Erst als der Vorsitzende Richter Ralf Peters in der Urteilsbegründung, die von zahlreichen Zuhörern in den Besucherreihen mit verfolgt wurde, auf die fünf Kinder des Angeklagten zu sprechen kam, rang er mit einzelnen Tränen.
Der Vater dieser Kinder aus drei Ehen soll lebenslänglich ins Gefängnis, weil die Schurgerichtskammer genauso wie die Staatsanwaltschaft von einem Mord aus niederen Beweggründen ausgeht. Auslöser für die brutale Tat war nach Überzeugung des Gerichts die Ankündigung des Opfers, nun die Ehefrau seines Schuldners über die Darlehensverträge informieren zu wollen, in denen diese selbst auch genannt ist, wenngleich juristisch mehr als fragwürdig.
Ehen sind an Unwahrheiten zerbrochen
Der Angeklagte stand gewissermaßen unter Bewährung bei seiner Frau, weil er ihr nicht lange zuvor zu deren Überraschung rund 80.000 Euro Schulden aus einer gemeinsamen Selbstständigkeit offenbart hatte. Die mindestens 137.500 Euro Schulden bei dem Hochdorfer Frührentner verschwieg er ihr jedoch. Deshalb, so Peters, habe der Angeklagte fürchten müssen, dass seine dritte Ehe, wie schon die zuvor, an seinen Unwahrheiten zerbreche und er allein dastehe.
Am Tattag, dem 23. Mai 2013, eskalierte die Situation. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte bei diesem Treffen erkannte, dass der 61-Jährige die Drohung nun ernst meint und er deshalb sterben musste. Der 44-Jährige hatte zwar von Anfang an eingeräumt, mit der 40 Zentimeter großen Buddha-Statue aus Messing auf den Frührentner eingeschlagen zu haben. Allerdings erst, nachdem er diese dem Opfer entrissen habe. Der 61-Jährige sei mit der Statue auf ihn zugegangen. Gegen diese Version sprechen laut Peters nicht nur fehlende Abwehrspuren beim Opfer, sondern auch der Umstand, dass der Frührentner den Buddha seiner Frau als Heiligtum akzeptiert habe.
Auch die Einlassung, dass der Angeklagte nur zwei, drei Schläge von vorne ausgeführt haben will, sieht das Gericht durch das gerichtsmedizinische Gutachten widerlegt. Das geht von mindestens sechs wuchtigen Schlägen aus, die das Opfer teilweise getroffen haben müssen, als dieses bereits am Boden lag. Drei Schläge durchschlugen die Schädeldecke. Zudem gab es Erstickungsmerkmale, weil der Täter den Kopf des Opfers mit einem Flickenteppich umwickelt hatte.
Auch alles, was nach der eigentlichen Tat geschah, war für die Staatsanwaltschaft geplant. Dazu gehörte die Reinigung des Tatorts, das Verstecken der Leiche und die Entsorgung diverser persönlicher Gegenstände des Opfers. Unter anderem dessen Handy, bei dem der 44-Jährige laut Zeugenaussagen davon ausgehen musste, dass dieses alle belastenden Beweise in Sachen Darlehen enthält.
Die Verteidigung verwarf die Mordmerkmale wie Habgier oder eine Verdeckungstat. Und auch sonstige niederen Beweggründe seien nicht gegeben. Sie plädierte auf Totschlag und wollte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts legen. Offenbar rechnete der Angeklagte aber schon mit zehn bis zwölf Jahren.