Ablösepflicht für Anwohner
: Warum Haiterbach in der Wanne Beiträge erheben muss

Als Folge des Sanierungsprogramms „Stadtkern III“ in Haiterbach müssen die Anwohner „In der Wanne“ nun Ausgleichsbeträge an die Stadt bezahlen.
Von
Markus Katzmaier
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Die Anwohner in der Wanne in Haiterbach müssen Ausgleichsbeträge an die Stadt bezahlen.

Katzmaier

Die Anwohner haben durch das Sanierungsprogramm „Stadtkern III“ einen Wertzuwachs ihrer Grundstücke (Bodenwerterhöhung) erfahren. Deshalb seien sie gesetzlich zur Kostenbeteiligung verpflichtet. Das erläuterte Kämmerin Sina Joachim in der jüngsten Sitzung des Haiterbacher Gemeinderats.

Wertzuwachs von 18 Euro je Quadratmeter

Die Stadt hat für die ausgleichspflichtigen Grundstücke „In der Wanne“ eine Grundbucherhebung durchgeführt und die Anzahl der Grundstücke und der Erhebungsfälle ermittelt. Laut einem Gutachten der Koch Immobilienbewertung liege der Wertzuwachs bei 18 Euro je Quadratmeter.

Stadt schickt Ablöseangebot

Die Stadt Haiterbach plant, sämtlichen ausgleichspflichtigen Grundstückseigentümern ein Ablöseangebot in Verbindung mit einer ausführlichen Information über die Ermittlung und Erhebung des Ausgleichsbetrages im Allgemeinen und des entsprechenden Grundstücks im Besonderen per Post zukommen zu lassen.

Durch die städtebauliche Maßnahme sei es für die Anlieger günstiger als Erschließungsbeiträge, sagte Uli Seeger (UBL).

CW-News
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Kreis Calw Montag bis Samstag im kompakten Überblick.