Wohnungen durchsucht
: Ermittlungen gegen mutmaßliche Drogenhändler im Kreis Lörrach

Bei den Durchsuchungen wurden erhebliche Mengen Betäubungsmittel und Cannabis beschlagnahmt. Was bekannt ist.
Von
red/pm
Kreis Lörrach
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 Das Amtsgericht Lörrach ordnete gegen einen 56-jährigen Tatverdächtigen Untersuchungshaft an.

Das Amtsgericht Lörrach ordnete gegen einen 56-jährigen Tatverdächtigen Untersuchungshaft an.

David Inderlied/dpa
  • Ermittlungen gegen vier Männer wegen gewerbsmäßigen Handels mit Kokain und Cannabis.
  • Fünf Objekte im Landkreis Lörrach wurden am Mittwoch durchsucht – federführend KKK Lörrach.
  • Polizei beschlagnahmte erhebliche Mengen Betäubungsmittel und weitere mögliche Beweismittel.
  • Gegen einen 56-Jährigen wurde Untersuchungshaft angeordnet, ein 40-Jähriger kam mit Auflagen frei.
  • Die Ermittlungen dauern an, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – führt ein Ermittlungsverfahren gegen vier Männer, die verdächtigt werden, im Landkreis Lörrach mit Kokain beziehungsweise Cannabis gewerbsmäßig gehandelt zu haben.

Nachdem das Amtsgericht Lörrach mehrere Durchsuchungsbeschlüsse erlassen hatte, wurden am Mittwoch unter Federführung des Kriminalkommissariats Lörrach in einer konzertierten Aktion insgesamt fünf Objekte im Landkreis Lörrach durchsucht, wie das Polizeipräsidium mitteilt.

Betäubungsmittel und Cannabis beschlagnahmt

Bei den Durchsuchungen wurden erhebliche Mengen Betäubungsmittel und Cannabis beschlagnahmt und andere Gegenstände sichergestellt, die als Beweismittel in Betracht kommen. Das Amtsgericht Lörrach ordnete gegen einen 56-jährigen Tatverdächtigen Untersuchungshaft an.

Er kam in der Folge in eine Justizvollzugsanstalt. Gegen einen weiteren 40-jährigen Tatverdächtigen wurde der Untersuchungshaftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen dauern an. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen etwaiger rechtskräftiger Verurteilungen die Unschuldsvermutung gilt.