Weil am Rhein am Limit: Auf der Zollfreien geht es nur noch mit Tempo 70 voran

Das Tempolimit auf der Zollfreien wird umgesetzt.
Beatrice EhrlichDer durch den Verkehr auf der B 317 (Zollfreie Straße) verursachte Durchschnittslärmpegel liegt sowohl tagsüber als auch nachts über dem Grenzwert der aktuellen Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für Wohngebiete. Das ist das Ergebnis der schalltechnischen Messung sowie der schalltechnischen Berechnungen inklusive einer Verkehrszählung. Die Folge: Die Geschwindigkeit wird auf 70 Studenkilometer reduziert. Mit der Beschilderung wird voraussichtlich am Dienstag begonnen, heißt es in einer Mitteilung.
Anlässlich der Erarbeitung der vierten Stufe des Lärmaktionsplanes der Stadt Weil am Rhein wurde aufgrund vieler Rückmeldungen der Anwohner und entsprechenden Wortmeldungen von Gemeinderatsmitgliedern deutlich, dass eine Temporeduzierung auf der B 317 auf Höhe der Wohnbebauung eine hohe Priorität besitzt.
Im Jahr 2020 wurde ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich von der zuständigen Behörde, dem Verkehrsreferat des Regierungspräsidiums Freiburg, abgelehnt. Der erneuten Beantragung nun ging als Grundlage eine schalltechnische Untersuchung voraus. Eine Schallpegelmessung sowie eine Verkehrszählung auf Höhe des „Schutzackers“ wurden im November 2024 durchgeführt. Zusätzlich führte das beauftragte Ingenieurbüro eine Schallpegelberechnung durch. Eine solche schreiben die rechtlichen Rahmenbedingungen auch vor.
Das Resultat ist eindeutig: Es ist zu laut. Und so empfiehlt das Fachbüro, die Geschwindigkeit auf dem etwa 1100 Meter langen Abschnitt zwischen „Kirschmatt 39“ im Westen und „Wuhrweg 1“ im Osten auf 70 Stundenkilometer zu reduzieren. Dadurch wird der Lärmpegel um rund 50 Prozent verringert.
Aus Gründen der Sicherheit (Einmündung Laguna) und Leichtigkeit (reibungslos, zügig und ohne unnötige Behinderungen) des Verkehrs wird es auch eine Temporeduzierung auf 70 Stundenkilometer für den verbleibenden Streckenabschnitt geben.
Wie das beauftragte Büro erklärt, könne durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung die Lärmbelastungen der Anwohner wirksam reduziert werden. Bei Einführung von Tempo 70 würden rund 200 Personen eine Lärmminderung entlang des Maßnahmenbereiches erfahren.
Eine der maßgebenden Belange bei der Abwägung, informiert das Büro, sei die Erhöhung der Reisezeit durch die Beschränkung der Geschwindigkeit. Die Gesamtlänge des Abschnitts, für den eine Beschränkung verhängt wird, beträgt rund 1800 Meter. Dadurch ergibt sich rechnerisch eine Reisezeitverlängerung von 28 Sekunden.
Die Zustimmungen des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamtes Lörrach liegen vor, so dass für den betreffenden Streckenabschnitt durch die untere Verkehrsbehörde im nächsten Schritt Tempo 70 angeordnet wird. Die Straßenmeisterei des Landkreises wird voraussichtlich am Dienstag mit der Umsetzung beginnen und eine entsprechende Beschilderung aufbauen.