Wegen Trockenheit: Auch in Steinen muss der Grill kaltbleiben

Steinen erlässt wie andere Gemeinden ein Grillverbot. (Symbolfoto)
Andreas Arnold/dpa- Steinen untersagt per Polizeiverordnung öffentliches Grillen und Feuerstellen.
- Grund ist die Trockenheit mit akuter Brandgefahr – die Gemeinde mahnt zur Vorsicht.
- Privat darf gegrillt werden, aber Löschmittel müssen in greifbarer Nähe bereitstehen.
- Schon eine glimmende Zigarettenkippe kann Flächenbrände auslösen, warnt die Gemeinde.
- Begründung und Verordnung stehen auf der Webseite der Gemeinde Steinen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Auf der gesamten Gemarkung der Gemeinde Steinen wird im öffentlichen Bereich die Nutzung der vorhandenen Grill- und Feuerstellen sowie das Grillen auf mitgebrachten Grills per Polizeiverordnung untersagt.
Warum ist das öffentliche Grillen untersagt?
Grund dafür ist die aktuelle Trockenheit und die akute Brandgefahr, teilt die Gemeinde Steinen mit. Die Polizeiverordnung sowie deren Begründung ist auf der Webseite der Gemeinde Steinen veröffentlicht.
Was gilt für den privaten Bereich?
Darin heißt es unter anderem: „Soweit im privaten Bereich Grills oder vergleichbare Geräte genutzt werden, sind ausreichend Löschmittel in greifbarer Nähe vorzuhalten, um einer Brandentstehung und unkontrollierten Brandausbreitung zeitnah und effektiv begegnen zu können.“ Die Gemeinde Steinen ruft ferner zu besonderer Vorsicht auf, da auch bereits eine einzelne glimmende Zigarettenkippe zu verheerenden Flächenbränden führen kann. Die Anordnung der Sperrung von Grill- und Feuerstellen ist aufgrund der derzeitigen hohen Brandgefahr „notwendig und angemessen“. Ein gleichwertiger Erfolg mit geringerem Eingriffspotenzial sei mit einem anderen Mittel nicht zu erreichen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen unter www.steinen.de/rathaus-service/neuigkeiten-aus-dem-rathaus/aktuelles/3928/nutzungsuntersagung-fuer-oeffentliche-grill-und-feuerstellen.