Wegen gesunkener Waldbrandgefahr
: Grillverbot in Lörrach erlischt zum 1. September

Die Stadt Lörrach weist aber auf die weiterhin geltende Umsicht und das Einhalten der Regeln hin.
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red/pm
Lörrach
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Grillen in öffentlichen Parks: ARCHIV - 08.07.2025, Hessen, Frankfurt/Main: Ein Schild auf dem Lohrberg weist mit einem Piktogramm auf das Grillverbot hin. Am Mittwoch, dem 9. Juli, tritt in Frankfurt ein umfassendes Grillverbot in städtischen Grünanlagen in Kraft. Die Entscheidung des Umweltdezernats erfolgt auf Grundlage der anhaltend trockenen Witterungsverhältnisse – trotz gelegentlicher Regenschauer bleibt die Lage angespannt. (zu dpa: «Waldbrandgefahr: «Nicht rauchen, nicht grillen, nur chillen»») Foto: Andreas Arnold/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Grillen an den dafür vorgesehenen Plätzen in Lörrach ist ab 1. September wieder erlaubt (Symbolfoto).

Andreas Arnold/dpa
  • Lörrach erlaubt ab 1. September Grillen an ausgewiesenen Plätzen wieder.
  • Das seit dem 15. Juli geltende Grillverbot wurde aufgehoben.
  • Gesunkene Brandgefahr nach Niederschlägen – Indizes zeigen vertretbares Risiko.
  • Bei steigender Gefahr kann die Stadt ein neues Verbot erlassen.
  • Grillfeuer nur an vorgesehenen Stellen, nie unbeaufsichtigt, Glut vollständig löschen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die öffentlichen Feuer- und Grillstellen auf der Lörracher Gemarkung dürfen ab Dienstag, 1. September, wieder genutzt werden. Die Stadt Lörrach hebt damit das seit dem 15. Juli geltende Grillverbot auf.

Waldbrandgefahr ist gesunken

Grund ist die gesunkene Brandgefahr: Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage sind der Waldbrandgefahrenindex und der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes für den Bereich Lörrach auf ein Niveau gesunken, das ein vertretbares Risiko darstellt, teilt die Stadt Lörrach mit.

Die aktuelle Wetterentwicklung lässt zunächst keinen deutlichen Anstieg der Brandgefahr erwarten. Sollte die Brandgefahr wieder deutlich steigen, behält sich die Stadt ein erneutes Verbot vor.

Umsicht ist weiterhin geboten

Die Stadt bittet weiterhin um Umsicht: Grillfeuer sollen nur an den vorgesehenen Stellen entzündet werden und nie unbeaufsichtigt lodern. Zudem soll die Glut vor dem Verlassen des Platzes vollständig abgelöscht werden. Im Wald und in weniger als 100 Metern Abstand dazu bleibt offenes Feuer ohne Genehmigung der Forstbehörde untersagt.