Verstöße gegen Tierschutzgesetz
: Behörden im Aargau holen 40 Hunde und 13 Pferde ab

Auf einem Hof im Fricktal waren die Tiere unter schlechten Bedingungen gehalten worden. Für eines der Pferde kam trotz Rettungseinsatz jede Hilfe zu spät.
Von
sda
Regio
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gg

Zwei Pferde in einer ungenügend eingestreuten Box.

Kanton Aargau
  • Behörden holten im Aargau 40 Hunde und 13 Pferde von einem Hof ab.
  • Die Tiere litten unter schlechter Haltung – morastige Böden und zu kleine Boxen.
  • Ein Pferd wurde wegen alter Verletzungen euthanasiert, die anderen werden versorgt.
  • Veterinärdienst vollzog ein Tierhalteverbot; die Frau ignorierte frühere Auflagen.
  • Polizei begleitete den Einsatz – Strafanzeige gegen die Halterin ist angekündigt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Kanton hatte wegen wiederholten Verstößen bereits im Februar ein Tierhalteverbot für die Tierhalterin verfügt. Weil sich die Betroffene nicht daran gehalten hatte, vollzog der Veterinärdienst das Tierhalteverbot und holte die Tiere am Mittwoch der Vorwoche ab, wie das kantonale Departement mitteilt.

Es handelt sich um 13 Pferde der Rasse Appaloosa sowie um 40 Hunde der Rassen Australian Shepherd und Border Collie. Die beschlagnahmten Tiere werden laut Behördenangaben tierärztlich versorgt und befinden sich in geeigneten Einrichtungen.

Eine unabhängige Tierärztin kam zum Schluss, dass ein Pferd wegen seines schlechten Gesundheitszustands aufgrund alter Verletzungen euthanasiert werden musste, wie es weiter hieß. Die anderen Tiere würden zu gegebener Zeit an endgültige Plätze vergeben.

Mangelhafte Haltung

Der Veterinärdienst hatte wegen verschiedener und wiederholter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ein umfassendes Tierhalteverbot für die Tierhalterin verfügt. Die Gründe waren gemäß Behörden mangelhafte Haltung auf morastigen Auslaufböden, vernachlässigte Pflege, ungenügend eingestreute Liegeflächen und zu dunkle oder zu kleine Boxen sowie ungenügendes Futter.

Bei der Abholung der Tiere in der vergangenen Woche seien erneut Verstöße gegen die Tierschutzgesetzgebung festgestellt worden. Der Veterinärdienst wird gegen die Frau Strafanzeige erstatten.

Aufgrund der unklaren Verhältnisse vor Ort hätten die Kantonspolizei, insbesondere die Gruppe Umwelt und Tierdelikte, sowie die Regionalpolizei den Einsatz begleitet.