Urteil verschärft
: Mörder muss lebenslänglich in Haft

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat am Dienstag einen 27-Jährigen des Mordes sowie des versuchten Mordes für schuldig befunden.
Von
sda
Basel
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Das Gericht verlängerte die Haftstrafe.

Das Gericht verlängerte die Haftstrafe.

Federico Gambarini/dpa
  • Basel: Ein 27-Jähriger erhält wegen Mordes und versuchten Mordes lebenslänglich.
  • Das Gericht bestätigte die Schuldsprüche und erhöhte die Strafe von 19,5 Jahren.
  • Taten: Messerangriff 2021 in Basel tödlich, zuvor in Zürich lebensbedrohliche Verletzung.
  • Weniger Abzug wegen eingeschränkter Steuerungsfähigkeit – Eigenverschulden durch Drogen.
  • Stationäre Therapie statt Vollzug geplant, Landesverweis von zehn Jahren bleibt bestehen.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Es bestätigte die Schuldsprüche des Strafgerichts, erhöhte die Freiheitsstrafe aber von 19,5 Jahren auf lebenslänglich. Gerichtspräsidentin Patrizia Schmid sprach von einer „besonders schlimmen Art der Menschenverachtung“. Die Fünferkammer sah es als bewiesen an, dass der Beschuldigte im August 2021 auf dem Basler Lysbüchel-Areal einen damals 27-Jährigen brutal und aus nichtigem Anlass mit einem Messer ermordet hat. Davor hatte der Beschuldigte in Zürich einen anderen Mann mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt, was das Gericht als versuchten Mord taxierte.

Zur Verschärfung des Strafmaßes kam es, weil die zweite Instanz dem Beschuldigten weniger Abzug für die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit gab, als es das Strafgericht getan hatte. Durch den Konsum von Kokain und Alkohol habe er sich in erster Linie selbst in den Zustand gebracht, hieß es weiter. Zudem habe er nach den Taten gezielt gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anschlussberufung lebenslänglich gefordert.

Eine bedingte Entlassung kann frühestens nach 15 Jahren geprüft werden. Die Freiheitsstrafe soll jedoch zugunsten einer stationären therapeutischen Maßnahme aufgeschoben werden, wie es bei der Urteilsverkündung hieß. Eine Verwahrung komme nicht infrage und langfristig sei die stationäre Therapie sinnvoller als eine vollzugsbegleitende Maßnahme.

Trotz Härtefall gebe es keinen Spielraum, auf den Landesverweis von zehn Jahren gegen den Kroaten zu verzichten, hielt Schmid fest. Es handle sich um schwerste Verbrechen gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum und öffentliche Interessen würden überwiegen.

Weiter wies das Gericht diverse Anträge ab, so etwa auf die Befragung eines weiteren Zeugen oder die Erstellung eines neuen Gutachtens. Der Steroidkonsum des Beschuldigten sei laut der Gerichtspräsidentin ausreichend berücksichtigt worden. Außerdem habe der Mann auch davor schon „frappierend ähnliche Delikte mit erschreckender Enthemmung“ begangen. Das Urteil kann noch angefochten werden.