In Trams und Bussen: Bodycams sollen Baselland Transport bei Deeskalation helfen

Die BLT sieht Bodycams mit Datenschutzrecht vereinbar.
Hannes P Albert/dpa- BLT hält an Bodycams für Kontrolleure fest und fechtet Edöb-Verfügung an.
- Externes Gutachten: Einsatz laut geltendem Recht zulässig, obwohl nicht explizit erwähnt.
- Nutzung gezielt und meist an Haltestellen – keine Echtzeitübertragung oder -auswertung.
- Mitarbeitende sind geschult, Zugriff auf Aufnahmen ist technisch beschränkt geregelt.
- Aufnahmen sollen deeskalieren; nach Angriffen forderte Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Material an.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Baselland Transport AG (BLT) will weiterhin Bodycams einsetzen. Sie ist mit einer Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) nicht einverstanden und wird diese vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten, wie das Unternehmen jetzt mitteilte.
Die BLT hat den gezielten Einsatz von Bodycams rechtlich sorgfältig geprüft und ist überzeugt, dass dieser verantwortungsvoll und rechtmäßig ist, wie sie schrieb. Dazu sei auch ein externes Gutachten eingeholt worden. Dieses sei zum Schluss gekommen, dass das geltende Recht Bodycams zwar nicht explizit erwähne, ihren Einsatz gemäß bestehender Bestimmungen aber zulasse.
Die Bodycams werden in bestimmten Situationen eingesetzt, zu 90 Prozent an Haltestellen und nicht in den Fahrzeugen, wie es hieß. Es finde keine Übertragung oder Auswertung in Echtzeit statt und das stelle somit keine weitergehende Überwachung im Sinne der Edöb-Verfügung dar.
Die Mitarbeiter werden laut der BLT geschult und können gespeicherte Aufnahmen weder selbst einsehen noch löschen. Nach dem Einsatz würden sie die Geräte abgeben, der Zugriff auf diese sei
technisch beschränkt und verbindlich geregelt. Angebote des Unternehmens, den Kontrolldienst zu begleiten habe der Edöb nicht angenommen. Die Aufnahmen können zur Deeskalation beitragen und dabei helfen, Vorfälle zu klären, wie die BLT weiter schrieb. So seien im April 2026 Kontrolleure des ÖPNV-Unternehmens bedroht und tätlich angegriffen worden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt habe daraufhin die Aufnahmen angefordert.
Die BLT setzten seit Ende Januar auf Bodycams. Der Edöb hatte Ende Februar eine Untersuchung gegen die BLT eröffnet, wie seiner damaligen Medienmitteilung zu entnehmen war. Es bestünden genügend Anzeichen für einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, hieß es. Ende September war die Untersuchung abgeschlossen und der Edöb bestätigte seinen Verdacht gegen die BLT.