Töpfer- und Künstlermarkt
: Jürgen Blank weist Äußerungen scharf zurück

Der Vorsitzende des Vereins „Rügener Kleinkunstbühne Pro Musis“ bezieht Stellung.
Von
red/pm
Rheinfelden
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Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Die Schlossherren Alexander Schwabe und Franziska Tanner (v.l.) mit Veranstalter Jürgen Blank warben gemeinsam für den 25. Töpfer- und Künstlermarkt auf Schloss Beuggen.

Heidi Rombach

Im Streit um das Aus für den Töpfer- und Künstlermarkt auf Schloss Beuggen (wir haben am Samstag berichtet) hat sich nun erneut der Vorsitzende des Vereins „Rügener Kleinkunstbühne Pro Musis“, Jürgen Blank, zu Wort gemeldet. Er reagiert damit auf Vorwürfe von Schlossbesitzer Alexander Schwabe und bezeichnet diese als „unwahr“ sowie als „Verleumdungen“.

Es sei absolut nicht zutreffend, dass er „insolvent“ sei und dass der Verein „Rügener Kleinkunstbühne Pro Musis“ nur eine vorgeschobene Institution sei. Aus einem Vertrag sei mit dem Schlossvorbesitzer ersichtlich, dass der Verein ein sehr großes Vertrauen genossen habe – nicht umsonst sei der Vertrag für eine Dauer von sieben Jahren im Voraus festgelegt worden.

Es sei im Übrigen vertraglich mit dem Schlossvorbesitzer vereinbart worden, die Bezahlung der Pacht in Bar immer zum Ende der Veranstaltung bei Abnahme vorzunehmen. Die Behauptungen von Alexander Schwabe seien auch an dieser Stelle inhaltlich falsch.

Schwabe hatte in unserer Zeitung erläutert, dass der bisherige Vertrag mit dem Veranstalter des Töpfer & Künstlermarktes ausgelaufen sei. Schwabe hatte in seiner Äußerung deutlich gemacht, dass er die Miete bereits vor dem Töpfer&Künstlermarkt erhalten wolle, während Blank eine Beibehaltung der alten Regelung verlangt hatte. Blank betont, dass alle Teilnehmer des Töpfer- und Künstlermarktes ihre Standplatzgebühren stets im Voraus bezahlt hätten. Auch die Behauptung von Schwabe, die Bezahlung der Pacht erfolge in Abhängigkeit von Erlösen und Umsätzen der Aussteller, sei nicht zutreffend.

Es sei richtig, dass unter diesen Umständen, ein neuer Vertrag mit Alexander Schwabe für die Durchführung des Töpfer- und Künstlermarktes 2026 nicht mehr möglich gewesen war. Er werde Alexander Schwabe anwaltlich eine „strafrechtliche Verpflichtungserklärung“ (im Grunde eine Unterlassungsverfügung) zustellen lassen, damit „diese Verleumdungen“ (Zitat Jürgen Blank) ein Ende hätten.