Streuner in Efringen-Kirchen: Wildlebende Hauskatzen sorgen für übervolles Tierheim

Zu viele Streunerkatzen bedrohen andere Tierarten wie Mäuse, Vögel, Reptilien oder Fledermäuse.
Julian Stratenschulte/dpaDer Gemeinderat Efringen-Kirchen tut sich schwer mit der Katzenschutzverordnung. Was andere Orte längst erlassen haben, hinterfragten und diskutierten die Räte in der jüngsten Sitzung erneut. Zuvor war der Beschluss vertagt und die Verwaltung darum gebeten worden, gewisse Punkte nochmals zu überarbeiten. Mit der Vorlage am Montagabend sollten die aufgeworfenen Fragen sowie die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung (KSV) nochmals dargelegt werden. Diese Verordnung soll präventiven Tierschutz leisten und das Leid bei freilebenden Katzen mildern.
Denn verwilderte Hauskatzen seien auf menschliche Versorgung angewiesen und in freier Wildbahn besonders gefährdet. Sie litten unter Parasiten, Unterernährung und Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, Leukose oder dem Felinen Immundefizienz-Virus (FIV), umgangssprachlich Katzen-Aids genannt, heißt es in der Sitzungsvorlage. Wegen ihrer hohen Fortpflanzungsrate komme es häufig zu Inzucht, genetischen Defekten und weiteren gesundheitlichen Problemen.
Katzen bedrohen Vögel und Fledermäuse
Besonders trächtige Katzen, Muttertiere mit Nachwuchs oder mutterlose Jungtiere benötigen intensive Versorgung und Unterbringung, was Tierheime und Tierschutzvereine stark belastet. Die unkontrollierte Vermehrung hat weitreichende ökologische Folgen. Freilebende Katzen bedrohen Vögel, Reptilien, Fledermäuse und andere Kleintiere, könnten sich mit streng geschützten Wildkatzen verpaaren und durch eingeschleppte Krankheiten die Wildkatzenpopulation gefährden, heißt es weiter.
Sie stellten somit nicht nur ein Tierschutzproblem dar, sondern auch eine Herausforderung für die heimische Tierwelt und Artenvielfalt. Die KSV soll deshalb die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen eindämmen, die Gesundheit der Population stärken und die Kapazitäten von Tierheimen entlasten. Gleichzeitig leistet sie einen Beitrag zum Schutz der heimischen Artenvielfalt und verhindert langfristig Tierleid.
Auch die Kommunen seien betroffen, da die Versorgung großer freilebender Katzenbestände personelle und finanzielle Ressourcen binde und zusätzliche Kosten für Fundtieraufnahmen sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Population entstehen. Deshalb enthält die Katzenschutzverordnung eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, wodurch die Halterermittlung vereinfacht werde.
Den Gemeinden entsteht weniger Aufwand
Dadurch ließen sich Tierschutzfälle, die ausgesetzte oder verletzte Tiere betreffen, schneller bearbeiten, zuordnen und ahnden. Für die Gemeinden verringert sich dadurch der Aufwand für Unterbringung und Versorgung von „Fundkatzen“, erklärte Bürgermeisterin Carolin Holzmüller in der Sitzung. Insgesamt schaffe die Katzenschutzverordnung die rechtliche Grundlage für ein koordiniertes und vorausschauendes Handeln von Gemeinde, Tierschutzverein und Veterinäramt. So werde laut Sitzungsvorlage zum Beispiel in Bad Bellingen die Einhaltung der Kastrationspflicht in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Tierschutzverein überwacht. In der Praxis werden freilebende und herrenlose Katzen eingefangen, gesichert und kastriert. Der Tierarzt stellt einen Nachweis darüber aus, den die Gemeinde oder der beauftragte Tierschutzverein dokumentieren. Bei privaten Katzenhaltern könne die Kontrolle stichprobenartig oder anlassbezogen erfolgen, etwa wenn Hinweise auf nicht kastrierte Freigängerkatzen eingingen. Die Gemeinde Bad Bellingen setzt die Katzenschutzverordnung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, den örtlichen Tierschutzvereinen und Tierärzten um. Schliengen will die Zahl der Streuner schon seit einem Jahr verringern. Im Oktober 2024 hatte der dortige Gemeinderat den Erlass der Katzenschutzverordnung einstimmig beschlossen. Damit war Schliengen anderen Orten der Region gefolgt.
Schaffhauser: „Die Tierheime laufen uns voll“
Die Räte in Efringen-Kirchen waren sich allerdings keineswegs so einig und äußerten wie schon in der vorherigen Sitzung ihre Zweifel. So wollte Heinz Kaufmann (FDP/Freie Bürger) die Verordnung nicht erlassen: „Ich sehe nicht, dass wir so Bürokratieabbau betreiben.“ Karl-Friedrich Hess (SPD) bemängelte, dass in der Verordnung nicht genauer definiert sei, welcher Katzenbesitzer einen Antrag stellen könne, damit seine Katze nicht kastriert wird. Er meinte: „Wenn wir alle Katzen kastrieren, haben wir nachher keine Katzen mehr.“ Zudem war ihm das Betretungsrecht von Privatgrundstücken zum Einfangen von Katzen auch in der überarbeiteten Fassung zu ungenau: „Dass das Betreten im Einvernehmen mit dem Eigentümer geschehen soll, steht nicht in der Verordnung.“
Anja Schaffhauser (Grüne) sprach sich für die Verordnung aus: „Die Tierheime laufen uns voll.“ Darin sah sie auch einen Aufruf an die Bürger, ihre Katzen kastrieren zu lassen. „Das können wir durchaus mitgehen“, sagte sie und Sven Vormann (Freie Wähler) schloss sich ihr an. Am Ende erließ nun aber auch der Gemeinderat Efringen-Kirchen die Katzenschutzverordnung mehrheitlich.