Steuer im Fokus
: Damit keine Steuerschulden entstehen

Die Basler haben dem Direktabzug der Steuern vom Lohn zugestimmt. Dem Kanton zufolge soll die Pilotphase ab 2029 starten.
Von
red/pm
Basel
Jetzt in der App anhören
-

Der Kanton Basel-Stadt will in einer ersten Phase den Steuerabzug vom Lohn für die Kantonsverwaltung und staatsnahe Betriebe umsetzen.

Robert Michael/dpa
  • Basel-Stadt führt einen Direktabzug der Steuern vom Lohn ein, wenn das Bundesgericht zustimmt.
  • Die Stimmbevölkerung sagte am 12. Juni 2026 Ja, eine Beschwerde liegt beim Bundesgericht.
  • Pilotphase ab 1. Januar 2029 für Kantonsverwaltung und staatsnahe Betriebe – Opt-out möglich.
  • Ausweitung auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zum 1. Januar 2031, kleinere können freiwillig mitmachen.
  • Klärungsbedarf: technische Umsetzung, Steuersoftware, Opt-out, Zahlungswege und Entschädigungen.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Basel-Stadt wäre der erste Kanton der Schweiz, welcher einen Direktabzug der Steuern vom Lohn einführt. Der Gesetzesvorlage zufolge gilt der Direktabzug für Arbeitnehmer, die in Basel-Stadt wohnen und arbeiten. Wer den Direktabzug der Steuern vom Lohn nicht möchte, muss dies dem Arbeitgeber aktiv melden. Die Stimmbevölkerung hat der Gesetzesvorlage am 12. Juni 2026 zugestimmt, wie das Basler Finanzdepartement dieser Tage mitteilte.

Gegen diesen Beschluss ist am Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht worden. Das Gericht wird im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle die Rechtmäßigkeit des Steuerabzugs vom Lohn überprüfen. Für den Fall, dass das Bundesgericht die Beschwerde ablehnt, hat die Steuerverwaltung Basel-Stadt den groben Zeitplan für die Einführung des Direktabzugs festgelegt, wie es weiter heißt.

Die Gesetzesvorlage sieht eine zweistufige Einführungsphase vor. Zuerst sollen die Kantonsverwaltung Basel-Stadt sowie staatsnahe Betriebe den Direktabzug einführen. Zwei Jahre später soll der Direktabzug auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern im Stadtkanton gelten. Arbeitgeber mit weniger als 50 Mitarbeitern sind davon ausgenommen, sie können den Direktabzug aber freiwillig umsetzen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, die Pilotphase für den Kanton und staatsnahe Betriebe am 1. Januar 2029 zu starten. Die Ausweitung auf die Privatwirtschaft soll zum 1. Januar 2031 erfolgen. Dieser Zeitplan steht unter der Annahme, dass das Bundesgericht die Rechtmäßigkeit des Direktabzugs innerhalb einer Jahresfrist bestätigt und aus diesem Beschluss keine zusätzlichen, größeren Schwierigkeiten entstehen, so das Finanzdepartement weiter.

Das Bundesgericht ist am Zug

Die Basler Steuerverwaltung hat erste Abklärungen in die Wege geleitet und wird eigenen Aussagen zufolge nach einem möglichen zustimmenden Beschluss des Bundesgerichts die Umsetzungsarbeiten vorantreiben. Dabei müssen diverse komplexe Fragen geklärt werden. Diese betreffen unter anderem die technische Umsetzung sowie die Einbindung in die Steuersoftware, die Ausgestaltung des sogenannten Opt-out-Prinzips, die konkrete Zahlungsabwicklung, die Entschädigungsmodalitäten für Unternehmen sowie eine Vielzahl von praktischen Umsetzungsfragen. Ebenso müsse definiert werden, welche staatsnahen Betriebe in die Pilotphase ab 2029 integriert werden können, so die Verwaltung.

Starkes Zeichen über Basel hinaus

Im Vorfeld der Abstimmung haben die linken Parteien argumentiert, dass mit Direktabzügen Steuerschulden verhindert werden könnten. Bürgerliche und GLP befürchteten hingegen lediglich eine Verlagerung der Schulden und mehr bürokratischen Aufwand. Bei der Abstimmungsvorlage handelte es sich um einen Gegenvorschlag aus dem Parlament zu einer SP‑Initiative. Pascal Pfister, SP-Großrat und Sprecher der Kommissionsminderheit, die sich mit diesem Gegenvorschlag durchgesetzt hat, sieht im Ja ein starkes Zeichen, auch über den Kanton hinaus. Zwar habe es die Vorlage wie immer bei Neuerungen nicht einfach gehabt, doch sie habe bis ins bürgerliche Lager hinein Anklang gefunden, sagte Pfister gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. So waren neben den linken Parteien Teile der Mitte sowie die EVP dafür.

Martin Dätwyler, Direktor der Handelskammer beider Basel, hoffte vor der Abstimmung auf eine „möglichst wirtschaftsfreundliche Umsetzung“ der Vorlage. Viele Menschen hätten diesen Lohnabzug als sympathischen Gedanken angeschaut und die Folgen für die Unternehmen zu wenig stark zur Kenntnis genommen.