SB+SB+Recht im Alltag
: Wer sein Erbe ausschlägt, verliert oft auch seinen Pflichtteil

Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis, dass man über die Ausschlagung einer missbilligten Erbschaft zum Pflichtteil gelangt. Im Zweifel sollte immer fachkundiger Rat eingeholt werden, bevor vorschnell gehandelt wird.
Von
Rechtsanwalt Dr. Klaus Krebs
Kreis Lörrach
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Nicht immer steht im Testament des Erblassers genau das drin, was man sich als Erbe erhofft. (Symbolfoto)

Nicht immer steht im Testament des Erblassers genau das drin, was man sich als Erbe erhofft. (Symbolfoto)

Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
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