SB+SB+THC-Grenzwert im Kreis Lörrach
: Das gilt für Cannabis und Auto fahren

Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr, verankert in Paragraf 24a Abs. 1a StVG. Das hat Folgen auch in Lörrach.
Von
Claudia Behrschmidt
Kreis Lörrach
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Eine zu klärende Frage: Gibt es zeitliche Lücken zwischen Konsum und Fahrt?

Patrick Pleul/dpa